App-Symbole auf einem Smartphone
Montag, 05.09.2022 13:58 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 622

Fusion mit Within auf Eis: Zuckerberg vor Gericht: Wann können Meta-Anleger wieder ruhig schlafen?

App-Symbole auf einem Smartphone ©iStock

Foto: Mark Lennihan/AP/dpa

Der Deal zwischen Meta und dem Unternehmen Within ist weiterhin von zwei Gerichtsverfahren blockiert. Am Freitag teilte die Kommission mit, die Verhandlungen fortführen zu wollen. Ist ein Ende der Unsicherheit in Sicht?

Die US Federal Trade Commission (FTC) – zu Deutsch etwa "Bundeshandelskommission" – wird weiterhin persönlich gegen Meta Platforms und CEO Mark Zuckerberg vorgehen, teilte ein Anwalt der FTC am Freitag mit. Die Kommission hatte Zuckerberg und seinen Konzern Meta im Juli angeklagt, weil er das Technologieunternehmen Within Unlimited übernehmen wollte. Within ist für seine beliebte VR-Fitness-App "Supernatural" bekannt. Der Deal ist damit vorerst auf Eis gelegt, wie Bloomberg berichtet.

Die Meta-Aktie notierte am Montagvormittag bei knapp 60 Prozent unter ihrem Höchststand von 323,70 US-Dollar pro Aktie im vergangenen Jahr. Seit Freitag hat der Titel im Nasdaq-Handel etwa drei Prozent an Wert verloren und notiert derzeit bei 160,32 US-Dollar. Nachdem der Kurs des Technologieunternehmens tiefrot ins Börsenjahr gestartet war, hatte sich dieser während der Sommerrallye zuletzt um etwa fünf Prozent leicht erholt und stand im August zeitweise bei 172,34 US-Dollar.

FTC setzt Zuckerberg gleich doppelt unter Druck

Das Gerichtsverfahren spielt sich gleich vor zwei Instanzen ab: Ein kalifornisches Bundesgericht entscheidet nach einer sechstägigen Anhörung im Dezember, ob die Übernahme rechtmäßig ist. Doch bereits jetzt verhandelt die FTC den Fall vor ihrem behördeninternen Richter. Während einer Anhörung am Freitag äußerte sich die FTC-Anwältin Abby Dennis zur Doppelklage: Die Kommission sei bereit, die Klage gegen Zuckerberg vor dem Bundesgericht fallen zu lassen, jedoch nicht das interne Verfahren einzustellen: Sie wünsche sich einen umfassenden Rechtsbehelf, also ein Gesuch, mit dem sie eine andere behördliche oder eben gerichtliche Entscheidung anfechten könnte. 

Außerdem blockiere das interne Verfahren den Kauf von Within. "Es signalisiert auch, dass Meta und Zuckerberg künftige Fusionen und Übernahmen vorher bei der FTC ankündigen und genehmigen lassen müssen", zitiert Bloomberg die Anwältin. Unternehmen sind in den USA gesetzlich dazu verpflichtet, die FTC und ihre Schwesterbehörde, das Justizministerium, über Käufe und Übernahmen zu informieren, wenn sie 101 Millionen US-Dollar oder mehr kosten.

Ein Meta-Sprecher kritisiert das Rechtsverfahren der FTC scharf: “Die FTC stellt unbegründete Behauptungen auf, die auf einer Ideologie beruhen, die nichts mit den wirtschaftlichen Fakten zu tun hat.” Er betont die angeblichen Vorteile des potenziellen Deals für Menschen, Entwickler und die VR-Branche im Allgemeinen und fügt hinzu: "Aus diesem Grund werden wir diesen Deal vor Gericht vehement verteidigen." Die Hauptverhandlung ist für Mitte Januar angesetzt.

Laut Studie verstoßen die "Big Four" kaum gegen Wettbewerbsrecht

Eine Untersuchung des Repräsentantenhauses von 2020 zu damals noch Facebook ergab, dass es in den vergangenen zehn Jahren fast 100 Unternehmen erworben hat, von denen die FTC nach Gesetz nur eine Fusion prüfen musste. Laut einer eigenen Studie der FTC haben Facebook und die anderen drei Plattformen aus den "Big Four" im selben Zeitraum rund 800 kleine Unternehmen gekauft, von denen kein Deal prüfungspflichtig war.


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Analysten empfehlen in großen Teilen den Kauf der Meta-Aktie, darunter tummeln sich auch Schätzungen von Ökonomen der Investmenthäuser Goldman Sachs und Barclays. Die Credit Suisse Group ist optimistisch und hat Metas Kurs auf "outperform" eingestuft. Die Investmentgesellschaft JP Morgan bewertet Meta hingegen mit "neutral" und empfiehlt das Halten der Aktie. Sie alle haben die Kursziele des Unternehmens nach dem dritten Quartal gesenkt. Sowohl konjunkturelle Bedenken als auch die wachsende Beliebtheit der Konkurrenzplattform TikTok sorgen für ambivalente Erwartungen bei den Analysten. 

Autorin: Sarah Stemper, wallstreet:online Zentralredaktion

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