Grenke-Aktie mit weiterem Kursbeben

Freitag, 12.02.2021 09:35 von The Motley Fool - Aufrufe: 280

Die Grenke (WKN: A161N3)-Aktie macht ihren Anlegern seit Mitte 2018 keine Freude mehr. Seitdem ist sie vom Hoch bereits über 73 % gefallen (09.02.2021). Den heftigsten Einbruch erlebte die Grenke-Aktie im letzten Jahr (2020). Fraser Perring, der unter börsennotierten Unternehmen ständig auf der Suche nach Ungereimtheiten ist und bei Verdachtsfällen auf fallende Kurse setzt, brachte 2020 Betrugs- und Geldwäschevorwürfe gegen Grenke vor. Der IT-Leasing-Anbieter wies sie alle zurück und konnte einen Großteil von ihnen bereits entkräften. Anders als bei Wirecard (WKN: 747206) stimmen bei Grenke bisher Bilanz und Kontoguthaben überein.

Prüfer stoßen auf Probleme

Grenke hat schnell reagiert und viele Maßnahmen ergriffen.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

Kurse

21,85
+0,69%
Grenke AG Chart
0,0182
+1,11%
Wirecard AG Chart
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Grenke AG
HG5URA
Ask: 2,72
Hebel: 6,31
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG5URA,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.