Immobilien in Berlin (Symbolbild).
Freitag, 22.04.2022 08:25 von | Aufrufe: 2560

Immobilienkonzern Adler sieht sich nach Sonderprüfung der KPMG entlastet

Immobilien in Berlin (Symbolbild). © golero /iStock / Getty Images Plus/Getty Images http://www.gettyimages.de/

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Immobilienkonzern Adler Group sieht sich nach der Vorlage der Ergebnisse der Sonderuntersuchung durch die Wirtschaftsprüfer der KPMG von den Vorwürfen systematischen Betrugs entlastet. Zwar seien in der Dokumentation und in der Abwicklung einiger Transaktionen Mängel festgestellt, worden, die Sonderprüfer hätten hingegen keine Beweise dafür gefunden, dass es systematisch "betrügerische oder die Gesellschaft ausplündernde Transaktionen mit angeblich nahestehenden Personen" gegeben habe, teilte Adler am späten Donnerstagabend mit.

Die Sonderprüfung geht auf Vorwürfe der Investmentfirma Viceroy des Leerkäufers Fraser Perring zurück, der auch den insolventen Finanzdienstleister Wirecard früh mit Veröffentlichungen unter Druck gesetzt hatte. Gegen Adler hatte Viceroy erstmals Anfang Oktober vergangenen Jahres schwere Vorwürfe erhoben - unter anderem mit Blick auf die Bewertung von Immobilienprojekten. Der Aktienkurs war daraufhin stark unter Druck geraten.

Der Adler-Verwaltungsratsvorsitzende Stefan Kirsten sieht die Vorwürfe von Viceroy nunmehr als "nicht haltbar" an. "Es gab unbotmäßigen versuchten Einfluss in Anzahl und Tiefe durch Dritte, aber von einer systematischen und umfassenden Bereicherung zulasten anderer Stakeholder kann meines Erachtens überhaupt keine Rede sein", kommentierte er. Finanzielle Korrekturen, die die Prüfer gefunden und aufgeführt hätten, würden korrigiert, seien jedoch "immateriell". Schwachstellen bei Struktur und Prozessen sollen beseitigt werden, Informationen dazu soll es voraussichtlich Mitte Mai geben. Ende April will die Adler Gruppe ihren Konzernabschluss für 2021 veröffentlichen.

Aufgeführt wurde von KPMG mit Blick auf Mängel dabei eine Transaktion mit einer "angeblich nahestehenden Person" rund um ein Prestigeprojekt im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim. Hier habe der Vorwurf, wonach der Verkaufspreis für die Projektgesellschaft überhöht gewesen sei, von den Sonderprüfern nicht widerlegt werden können, hieß es. Aus Sicht der KPMG sei es zweifelhaft, ob die Bewertung von 375 Millionen Euro dem fairen Wert gemäß der geltenden Bilanzierungsregeln entsprächen, erklärte Adler. Der Immobilienkonzern sei jedoch "nach wie vor der Ansicht, dass der in der Transaktion vereinbarte Fair Value für die Projektgesellschaft, der so auch in mehreren geprüften Jahresabschlüssen abgebildet und testiert ist, korrekt ist".

Den Vorwurf, dass die von Adler verwendete Berechnungsmethodik zum Beleihungswert, sprich dem Verhältnis zwischen Kreditvolumen und Marktwert der Immobilie, zur Vermeidung von Verletzungen entsprechender Anleihebedingungen geändert worden sei, habe KPMG indes widerlegt. Allerdings entsprechen laut der KPMG die aus den Anleihebedingungen abgeleiteten Verschuldungsgrade den textlichen Vorgaben jedoch nicht vollständig, wie Adler weiter mitteilte. Bei einer von KPMG als notwendig erachteten Korrektur des fairen Wertes der Gerresheim-Transaktion würde dies auf Ebene der Tochter Adler Real Estate zu einer einmaligen Überschreitung des LtV-Schwellenwertes von 60 Prozent zum Stichtag 30. September 2019 führen, hieß es.

Die Adler Group hat ihren rechtlichen Sitz in Luxemburg und ihren operativen Hauptsitz in Berlin. Das Unternehmen war aus dem Zusammenschluss von Ado Properties, Adler Real Estate und dem Berliner Projektentwickler Consus Real Estate entstanden. Ado Properties (ADO Properties Aktie) hatte hierbei Adler Real Estate übernommen und dann Consus geschluckt./nas/mis/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

0,1679
-2,04%
Adler Group SA Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Adler Group SA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
26.04.24 - ARIVA.DE Redaktion