Netflix-Aktie: Wachstumsbremse Schwellenländer?!

Mittwoch, 09.03.2022 12:36 von The Motley Fool - Aufrufe: 215

Für die Netflix-Aktie (WKN: 552484) schien Wachstum lange Zeit eigentlich kein Problem zu sein. Rekord folgte auf Rekord. Rekordhoch außerdem auf Rekordhoch. Frische Quartalszahlen sind vor allem eines gewesen: Ein Katalysator für den Aktienkurs. In diesem Quartalszahlenwerk ist das nicht mehr so gewesen. Für die Investoren schwächelte die Netflix-Aktie. Was folgte, ist eine inzwischen tiefe Korrektur. Oder die Möglichkeit, die Aktie preiswert einzusammeln? Darüber können sich Investoren grundsätzlich vortrefflich streiten. Allerdings gibt es ein anderes Problem: Das Wachstum scheint in westlichen Regionen ausgereizt. In entscheidenden Schwellenländern ist die Marktdurchdringung problematisch. Das zeigt jetzt das Beispiel Indien sehr gut.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Kurse

597,14 $
+3,07%
Netflix Chart
116,47 $
+2,47%
Walt Disney Co. Chart
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Netflix
VM82LQ
Ask: 5,07
Hebel: 6,64
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM82LQ,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.