Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 12.05.2021 12:47 von | Aufrufe: 972

Oberlandesgericht: Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

SCHLESWIG (dpa-AFX) - Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen sind kein Versicherungsfall - das entschied das Oberlandesgericht in Schleswig in einem ersten Urteil aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Virus. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az.: 16 U 25/21).

Geklagt hatte ein Gaststättenbetreiber gegen eine Versicherung. Bei dieser hatte er eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die ihm einen schließungsbedingten Ertragsausfallschaden bis zu einer Dauer von 30 Tagen ersetzen sollte. Aufgrund der zum 18. März 2020 erlassenen Landesverordnung musste der Kläger das Lokal schließen. Die Versicherung lehnte danach die angemeldeten Entschädigungsansprüche ab. Bereits das Landgericht Lübeck hatte die Klage des Mannes abgewiesen. Jetzt wies das Oberlandesgericht die daraufhin eingelegte Berufung zurück.

Dass die Corona-Pandemie und daraus resultierende Verordnungen keinen Versicherungsfall darstellten, ergebe sich aus einer Auslegung der Versicherungsbedingungen, hieß es. Demnach seien nur solche Gefahren versichert, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren und aufgrund derer die zuständige Behörde eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme gegen eine Infektionsgefahr erlässt, die aus dem konkreten Betrieb stammt. Schließungen aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation seien hingegen nicht versichert.

Unabhängig davon komme eine Entschädigung aus der Versicherung auch deshalb nicht in Betracht, weil in den Versicherungsbedingungen das Coronavirus bei den namentlich genannten versicherten Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt sei. Eine Revision zu der Gerichtsentscheidung ist zugelassen./wsz/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Allianz SE
HS360C
Ask: 0,25
Hebel: 19,35
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HS08D3
Ask: 5,26
Hebel: 6,01
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS360C,HS08D3,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

265,50
+1,07%
Allianz SE Chart
34,01
-0,38%
AXA SA Realtime-Chart
413,50
-2,29%
Munich Re AG Chart
71,30
+2,22%
Talanx AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Allianz SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News