SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien hat einen Berufungsantrag des Bayer
Bayer (Bayer Aktie) hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Der Oberste Gerichtshof sollte daher klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird. Denn das US-Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammengang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
Die aktuelle Entscheidung der Richter ist ein Rückschlag für Bayer, mit Blick auf die zehntausenden Glyphosat-Klagen in den USA aber eher von untergeordneter Bedeutung. Denn Bayer will diese in einem großangelegten milliardenschweren Vergleich beilegen. Der Fall Johnson und zwei weitere Fälle, in denen die Kläger hohe Entschädigungen zugesprochen bekamen, sind nicht Teil dieses angestrebten Vergleichs.
In einem dieser ausgeklammerten Fälle steht an diesem Freitag zudem eine Anhörung an einem Berufungsgericht in San Francisco an. Dabei geht es um den Kläger Edwin Hardeman, der das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto ebenfalls für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Auch hier stemmt sich Bayer gegen ein Millionenurteil./mis/ngu/stk
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