Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 23.12.2021 13:58 von | Aufrufe: 618

OLG München erwartet Wirecard-Anklage bis Mitte März

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) geht im Wirecard -Betrugsskandal von einer Anklage bis Mitte März aus. Das habe der zweite Strafsenat in einem Beschluss geschrieben, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Einschränkung ist demnach allerdings, dass keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei den Ermittlungen auftreten. Zuvor hatte der "Spiegel" über den Beschluss berichtet.

Ex-Wirecard-Vorstandschef Markus Braun sitzt seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft, Mitte März ist der Termin der nächsten Haftprüfung. Staatsanwaltschaften sind in Haftsachen zur Eile angehalten, damit Beschuldigte nicht ohne Urteil für lange Zeit im Gefängnis sitzen. Mit dem Hinweis des OLG rückt ein Prozessauftakt gegen den österreichischen Manager näher. Nach einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft muss aber zunächst das Landgericht München entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Wirecard hatte im Sommer 2020 Insolvenz eingemeldet, nachdem das Unternehmen Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt hatte - das Geld war nicht auffindbar und ist bis heute verschwunden. Die Ermittler gehen daher davon aus, dass der Wirecard-Vorstand die Bilanzen mit erfundenen Geschäften aufblähte, um von Banken und Investoren Milliarden zu erschwindeln. Braun hingegen sieht sich offensichtlich selbst als Opfer./DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

0,0194
0,00%
Wirecard AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Wirecard Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News