KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage aus dem Bayer (Bayer Aktie)
Das Medikament, Baytril, stammt im Original von Bayer. Inzwischen sind auch Nachahmerpräparate anderer Hersteller auf dem Markt.
In dem Verfahren ging es um den Schutz von Dokumenten zu möglichen Umweltrisiken, die im Jahr 2004 auf Wunsch der britischen Zulassungsbehörden bei Bayer erstellt worden waren. Ein slowenisches Pharmaunternehmen hatte wenig später für die Zulassung seines Generikums in Großbritannien auf die Bayer-Daten zurückgegriffen. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wiederum hatte diese britische Zulassung später anerkannt.
Die beiden Bayer-Töchter hatten gegen den so zustande gekommenen Zulassungsbescheid geklagt - die Daten seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Gerichte bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht hatten die Klage allerdings abgewiesen. Nun blieb auch die bereits im Jahr 2014 eingereichte Verfassungsbeschwerde erfolglos.
Die Verfassungsrichterinnen und -richter nutzten den Fall für grundsätzliche Anmerkungen zum Verhältnis von deutschen und europäischen Grundrechten. Dabei gehen sie davon aus, dass in EU-weit voll vereinheitlichten Bereichen durch die EU-Grundrechte ein hinreichender Grundrechtsschutz gewährleistet ist. Den deutschen Grundrechten komme hier nur eine Reservefunktion zu. Griffen hingegen deutsche Grundrechte, seien diese "im Lichte der Charta auszulegen".
Im Bayer-Fall kommt man nach beiden Maßstäben zum selben Ergebnis: Der etwaige Eingriff in die Berufsfreiheit diene dem Gemeinwohl und wiege auch nicht besonders schwer, hieß es. Außerdem sei es nicht Sache des Bundesamts, Mängel der britischen Zulassungsentscheidung zu prüfen - dagegen hätte Bayer in Großbritannien vorgehen müssen./sem/DP/nas
Kurzfristig positionieren in Bayer AG | ||
ME5XTB
| Ask: 0,36 | Hebel: 7,13 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.