Das EU-Parlament in Straßburg.
Donnerstag, 08.07.2021 13:19 von | Aufrufe: 718

ROUNDUP 2: EU verhängt 875-Millionen-Kartellstrafe gegen VW und BMW

Das EU-Parlament in Straßburg. pixabay.com

(neu: Mehr Details und Reaktionen, Aktienkurse aktualisiert.)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die deutschen Autobauer Volkswagen (VW Aktie) und BMW müssen im seit Jahren laufenden EU-Kartellverfahren tief in die Tasche greifen. Wegen rechtswidriger Absprachen zu Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung soll BMW knapp 373 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 502 Millionen Euro, wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte. Daimler (Daimler Aktie) kommt wegen der Kronzeugenregelung ohne Buße davon.

"Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt", hieß es von der Brüsseler Behörde. Sie wirft den Autobauern vor, sich in unzulässiger Weise über die Größe der Adblue-Tanks abgesprochen zu haben. Die Tanks gehören zur Abgasreinigung in Dieselautos. Sie nehmen eine spezielle Harnstoff-Lösung auf, mit denen in neueren Katalysator-Generationen giftige Stickoxid-Emissionen gesenkt werden sollen.

Die deutschen Autobauer hätten über die Technologie verfügt, schädliche Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus zu reduzieren, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager am Donnerstag. "Sie haben aber einen Wettbewerb darüber vermieden, das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen."

Mit den Bußgeldern wird das mögliche Strafmaß nicht voll ausgeschöpft. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Auch Volkswagen wurde gut die Hälfte des eigentlich fälligen Betrags erlassen, weil das Unternehmen kooperiert hat.

Von Volkswagen hieß es, der Konzern wolle die Entscheidung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Statt eines Bußgeldes wäre der Erlass klarer Richtlinien zur Zusammenarbeit von Konkurrenten zielführender gewesen, kritisierten die Wolfsburger.

Brüssel habe mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten, monierte auch BMW (BMW Aktie). Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen - trotzdem habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt.

Daimler verwies wie auch VW und BMW darauf, dass es infolge der wettbewerbswidrigen Gespräche ganz überwiegend gar nicht zu einer Einführung einheitlicher Größen bei den Adblue-Tanks gekommen sei und die tatsächlichen Tankvolumina größer waren als im Herstellerkreis besprochen.

Der BMW-Vorstand stimmte dem vorliegenden Vergleich zu. Das hatten die Münchener bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern jüngst seine Rückstellungen für eine EU-Strafe reduziert hatte, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW hatte fallen lassen. Aus der ursprünglichen Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro hatte BMW daher im Mai rund eine Milliarde wieder aufgelöst.


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Die BMW-Aktie zeigte sich von der EU-Entscheidung zunächst kaum bewegt. Zuletzt baute sie in einem schwachen Branchenumfeld mit dem Gesamtmarkt ihr Minus auf 2,4 Prozent aus. VW-Vorzugsaktien verloren 3 Prozent. Daimler-Papiere gaben um 3,3 Prozent nach.

Berichte über ein mögliches Kartell hatten im Sommer 2017 - knapp zwei Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals - für Aufregung gesorgt. Zeitweilig war von einer drohenden zweiten Abgasaffäre die Rede. Die Autobauer verwahrten sich zunächst gegen den Vorwurf, illegale Absprachen getroffen zu haben. Hinweise darauf, dass die Hersteller Absprachen über die Verwendung der im Dieselskandal berüchtigten Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests getroffen hätten, fand die Kommission nicht.

Die Hersteller argumentierten, es habe sich um notwendige und zulässige Abstimmungsprozesse gehandelt, die in der Industrie in solche Fragen üblich seien. EU-Kommissionsvize Vestager sagte, der Fall sei ein Beispiel dafür, wie legitime Kooperation den falschen Weg eingeschlagen habe. EU-Recht stehe einer wettbewerbsfördernden Kooperation nicht im Weg. Es war laut EU-Kommission das erste Mal, dass die Behörde zu dem Schluss kam, dass Absprachen über die technische Entwicklung ein Kartell darstellen./mjm/men/jap

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