Die deutsche Flagge vor dem Bundestag.
Freitag, 10.12.2021 13:48 von | Aufrufe: 1598

ROUNDUP: Bundestag und Bundesrat für erste begrenzte Corona-Impfpflicht

Die deutsche Flagge vor dem Bundestag. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat dem Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP zugestimmt. In der Sondersitzung der Länderkammer fiel das Votum einstimmig aus.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte erst kurz zuvor den Bundestag passiert. Dort stimmten 571 Abgeordnete dafür. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.

Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.

Im Bundesrat bemängelte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), dass das Infektionsschutzgesetz schon wieder korrigiert werden müsse. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn die Bundesregierung bei der alten Regelung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geblieben wäre. "Wir machen nichts Anderes als Reparaturbetrieb", sagte Bouffier. Sollte sich die Omikron-Variante des Coronavirus so schnell ausbreiten wie von Fachleuten befürchtet, werde dies nicht die letzte Veränderung des Infektionsschutzgesetzes sein.

Sachsens stellvertretender Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) zeichnete ein erschütterndes Bild der Infektionslage in seinem Land. Die vierte Welle rolle "wie ein Tsunami" durch den Freistaat Sachsen, sagte er. Täglich würden Intensivpatienten in andere Bundesländer ausgeflogen. "Im Durchschnitt versterben in dieser Woche 75 Menschen an Corona - jeden einzelnen Tag und das nur in Sachsen."/sk/DP/mis


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