SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien hat einen Berufungsantrag des Bayer (Bayer Aktie)
"Wir sind enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts [...] und werden unsere rechtlichen Optionen für eine weitere Überprüfung dieses Falls sondieren", teilte Bayer in einer Stellungnahme mit. Theoretisch könnte der Leverkusener Konzern versuchen, den Fall vor den obersten US-Gerichtshof "Supreme Court" zu bringen.
Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (Dollarkurs) (17,2 Mio Euro) gesenkt.
Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Der Oberste Gerichtshof sollte daher klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden könne, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht werde. Denn das US-Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammenhang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
Die aktuelle Entscheidung der Richter ist ein Rückschlag für Bayer, mit Blick auf die Zehntausenden Glyphosat-Klagen in den USA aber eher von untergeordneter Bedeutung. Denn Bayer will diese in einem großangelegten milliardenschweren Vergleich beilegen. Der Fall Johnson und zwei weitere Fälle, in denen die Kläger hohe Entschädigungen zugesprochen bekamen, sind nicht Teil dieses angestrebten Vergleichs./mis/hbr/DP/nas
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.