Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus
Mittwoch, 13.07.2022 12:02 von | Aufrufe: 1656

Schlappe für Bayer im Glyphosat-Rechtsstreit - Wohl aber kaum Folgen

Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus ©Creative Commons Public Domain Mark 1.0

MONTGOMERY (dpa-AFX) - Bayer (Bayer Aktie) hat im US-Glyphosat-Rechtsstreit einen Dämpfer erhalten. Ein Berufungsgericht folgte am Dienstag den Ausführungen eines Klägers. Der hatte behauptet, Bayer habe ihn laut in Georgia gültigem Recht vor möglichen Krebsrisiken der Verwendung glyphosathaltiger Unkrautvernichter warnen müssen. Das Gericht stimmt also nicht mit der Argumentation von Bayer überein, dass Bundesrecht nicht mit einzelstaatlichen Gerichtsentscheidungen kollidieren dürfe.

Hätte Bayer Recht bekommen und die Berufung wäre abgelehnt worden, hätte der Fall durch den Kläger womöglich bis vor das oberste US-Gericht, den Supreme Court, vorangetrieben werden können. Denn entscheiden Berufungsgerichte zu gleichen Fällen unterschiedlich, kann das ein Grund für den Supreme Court sein, sich der Sache anzunehmen und eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Darauf dürfte Bayer sogar gehofft haben, denn der Supreme Court hätte dann auch zugunsten der Leverkusener entscheiden können.

"Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen", teilte Bayer mit Blick auf das Berufungsgericht mit. Die Aussage des Gerichts, dass der Registrierungsprozess des Produktes für den Ausschluss einer Warnung durch Bundesrecht nicht ausreichend formal sei, stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Supreme Court. "Wir werden nun unsere weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen." Zudem betont Bayer weiterhin, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung sicher sei.

Bayer selbst war im Streit um angebliche Glyphosat-Krebsrisiken zuletzt mit Anträgen zur Verhandlung von zwei Fällen beim obersten US-Gericht abgeblitzt. Der Carson-Fall wäre eine weitere Möglichkeit für eine Grundsatzentscheidung gewesen.

Die Bayer-Aktien fielen am Mittwoch zwar um mehr als zwei Prozent, wesentliche finanzielle Folgen sieht Analyst Charlie Bentley vom Investmenthaus Jefferies aber nicht. So sei die kleine Hoffnung nun wohl dahin, dass der Supreme Court sich der Causa Glyphosat doch noch annehmen werde. Auf die Schätzungen für die finanziellen Belastungen durch die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten habe das aber keinen Einfluss.

So hatte Bayer 2021 zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar (Dollarkurs) gebildet für den Fall von Abweisungen beim obersten US-Gericht. Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen. Zuvor hatte Bayer bereits rund 11 Milliarden Dollar beiseite gelegt, um rechtliche Altlasten von Monsanto mit einem großen US-Vergleich beizulegen./mis/ngu/jha/


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