Schwere Gerichts-Schlappe für Accessio-Kunden

Dienstag, 26.04.2016 13:00 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 1371

Die Münchner DAB Bank muss voraussichtlich nicht für Anlageverluste von Accessio-Kunden (früher: Driver & Bengsch) haften. Anleger bleiben damit wohl auf Millionenverlusten sitzen.Frühere Kunden des insolventen Finanzdienstleisters Accessio (früher: Driver & Bengsch) haben vor dem Bundesgerichtshof eine schwere Schlappe erlitten. Die Richter des elften Zivilsenats signalisierten, dass die früher eng mit Accessio kooperierende DAB Bank aus München nicht für Schäden von Anlegern haften müsse. Die mündliche Verhandlung fand zu zwölf laufenden Verfahren statt (unter anderem XI ZR 176/15, XI ZR 167/15, XI ZR 177/15). Die in Kürze erwarteten Urteile werden damit wohl der letzte, für Anleger negative Schlussakt in einem jahrelangen Rechtsstreit sein.Anlegeranwälte bezeichneten den absehbaren Ausgang des Verfahrens als überraschend. Er sei "ärgerlich und inkonsequent", sagt Paul Naacke, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht bei Weidhas Veting Naacke in Berlin. Die Entscheidung stehe in direktem Widerspruch zu einer früheren BGH-Entscheidung, sagt Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP Rechtsanwälte aus München. Die DAB-Bank stand direkt im Anschluss an die Verhandlung nicht für eine detaillierte Stellungnahme zur Verfügung. Sie hatte aber bereits früher erklärt, dass die DAB „keine Kenntnis von der von Anlegeranwälten behaupteten systematischen Falschberatung der Anleger durch die Accessio hat und hatte“.Schon die Vorinstanzen hatten in dem Rechtsstreit unterschiedlich geurteilt. Einzig der fünfte Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München unter Richter Guido Kotschy hatte sich nach intensiven Zeugenvernehmungen und Verhandlungen  für eine Haftung der DAB Bank entschieden:  Die Direktbank müsse für die seit Spätsommer 2007 von Accessio-Kunden erlittenen Anlageverluste aufkommen. Diese Urteile dürfte der Bundesgerichtshof nun jedoch kippen.

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