Adidas-Store in Peking, China.
Dienstag, 23.04.2024 11:59 von | Aufrufe: 299

Streifen auf Sporthosen: Adidas und Nike streiten vor Gericht

Adidas-Store in Peking, China. © adidas AG

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wie viele in einer bestimmten Form angeordnete Streifen dürfen auf einer Nike (Nike Aktie) -Hose zu sehen sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Berufungsverfahren ist am Dienstag eröffnet worden. Hintergrund ist ein Streit zwischen den Sportartikelherstellern Nike und Adidas (adidas Aktie) .

Die drei parallel angeordneten Streifen sind ein bekanntes Markenzeichen von Adidas. Im Jahr 2022 war das Unternehmen erneut vor Gericht gezogen, um dessen Schutz für sich zu beanspruchen. Auslöser war damals ein von Adidas getätigter Testkauf im Nike-Online-Shop. Bei mehreren Sporthosen, die eine Zwei- oder Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Außennaht aufwiesen, sah Adidas eine zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design. Die Öffentlichkeit gehe davon aus, dass mit den Streifen ein Hinweis auf den Hersteller verbunden sei, hieß es. Adidas beklagte eine Rechtsverletzung - zunächst erfolgreich.

Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike im September 2022 per Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Ein Jahr später bestätigte das Gericht die Entscheidung, Nike ging jedoch in Berufung. Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. Es handle sich demnach um eine "sehr alltägliche, einfache und naheliegende Gestaltungsform". Unzählige Unternehmen schmückten ihre Sporthosen seit jeher mit Seitenstreifen, argumentiert Nike. Deshalb treffe die Streifenverzierung keine Aussage darüber, von welcher Marke die Produkte seien.

In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt Rechtsstreits gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor errang Adidas einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen. Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkaufen werden dürfen./cr/DP/jha


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