TecDAX | Wirecard: Durchsuchung, HINTERGRUND, Wieso? Vorwurf? Wirkungen? Shortstände erhöht, Kursrückschlag

Samstag, 06.06.2020 06:05 von Nebenwerte-Magazin.com - Aufrufe: 1241

Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) war von der Kursentwicklung her diese Woche eher "nur" eine leichte Enttäuschung, aber dann kam der Freitag Nachmittag und es kam schlimmer - kurstechnisch! Während Wirecard in einem Bereich zwischen 92,00 und 98,00 EUR die ganze Woche bis dahin hin- und herschwankte, kam eine Meldung, die im sowieso illiquiden Handel wie eine Bombe einschlug. Der Reihe nach: Ad-hoc Meldung der Wirecard AG um 18:03 Uhr: "Infolge der bereits im Markt bekannten Ermittlungen im Zusammenhang mit Ad-hoc Mitteilungen im Vorfeld der Veröffentlichung des KPMG- Sonderuntersuchungsberichts, wurden heute die Geschäftsräume des Unternehmens von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen die Gesellschaft, sondern gegen ihre Vorstandsmitglieder. Das Unternehmen kooperiert vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden." Jetzt könnte man abgeklärt sagen "Na und bei der Deutschen Bank war die Staatsanwaltschaft quasi Stammkunde", aber so leicht ist es nicht. Natürlich war bei der Vielzahl der im Raum stehenden Vorwürfe gegen Wirecard - eine kleine Auswahl: Kreislaufgeschäfte, Bereicherung beim Kauf der Indien-Entity, Bilanzbetrug, rechtswidrige Darlehensvergabe usw. - war es eigentlcih nur eine Frage der Zeit, wann die - möglicherweise erste von mehreren - Durchsuchung/en bei Wirecard stattfinden würde.

Dass es jetzt um die Ad-hoc Meldungen im Umfeld der KPMG-Prüfung ging und eine potentielle Marktmanipulation ist eigentlich noch eine der "berechenbarsten" und, wie es in der Mitteilung des Unternehmns korrekt heißt, den Vorstand und seinen möglichen Pflichtverstoß persönlich betreffend - nicht das Unternehmen. Und ja, die Kommunikation rund um den KPMG-Bericht hattte schon etwas Irritierendes. Allein wenn man die Kursebewegungen nach den fraglichen Meldungen (laut Handelsblatt "(...) die Verantwortlichen der Wirecard durch die Ad-hoc-Mitteilungen vom 12.03.20 und vom 22.04.20 irreführende Signale für den Börsenpreis der Aktien der Wirecard AG gegeben haben könnten") betrachtet, kann man zumindest die Strin runzeln, ob dass reicht für strafrechtliche Feststellungen? Nicht Entscheidung der Anleger. Die Meldungen haben zumindest etwas irritierend geklungen, nachdem man den KPMG-Bericht gelesen hatte mit all seiner Kritik und "Nichtbelegen" und Mängeln. Der Fall wurde durch eine Strafanzeige der BAFin bei der Staatsanwaltschaft "ins Rollen gebracht" und es geht  - bisher - "nur" um Kursmanipulation, nicht um die Vorwürfe der FT.

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