BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Flüchtlinge aus der Ukraine können von diesem Dienstag (24. Mai) an bei Banken und Sparkassen in Deutschland ihre Landeswährung in Euro umtauschen. Bundesfinanzministerium und Deutsche Bundesbank unterzeichneten nach Angaben vom Montag eine Vereinbarung mit der ukrainischen Nationalbank über ein Umtauschvolumen von zunächst 1,5 Milliarden Hrywnja.
Jeder volljährige Flüchtling aus der Ukraine kann demnach insgesamt bis zu 10 000 Hrywnja bei dem Geldinstitut umtauschen, bei dem sein Konto in Deutschland geführt wird. Der Gegenwert in Euro - derzeit gut 300 Euro - wird dann auf diesem Konto gutgeschrieben, wie eine Sprecherin der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erläuterte. Maßgeblich ist der jeweils auf der Webseite der Bundesbank bekanntgegebene Wechselkurs (www.bundesbank.de/wechselkurse-uah).
Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1000 Hrywnja der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Den Service bieten nach DK-Angaben Sparkassen, Volksbanken, Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie)
"Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Verantwortung, die Teilhabe der Geflüchteten aus der Ukraine nach Kräften zu unterstützen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Christian Ossig. "Nach der Möglichkeit der Kontoeröffnung gehen wir mit dem Hrywnja-Umtausch einen weiteren pragmatischen Weg." Der BdB ist derzeit Federführer des Dachverbandes Deutsche Kreditwirtschaft, der die fünf großen Bankenverbände in Deutschland zusammenfasst./ben/DP/mis
Kurzfristig positionieren in Deutsche Bank AG | ||
UH0PFR
| Ask: 0,80 | Hebel: 4,48 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.