Mann mit Smartphone und Tablet (Symbolbild).
Freitag, 26.04.2024 19:40 von | Aufrufe: 216

UN untersuchen weiter Terror-Vorwürfe gegen 14 UNRWA-Mitarbeitende

Mann mit Smartphone und Tablet (Symbolbild). © metamorworks / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

NEW YORK (dpa-AFX) - Die Vereinten Nationen prüfen weiterhin den Terrorverdacht gegen insgesamt 14 Mitarbeitende des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA. Nach den schweren Vorwürfen Israels im Januar gegen zwölf Mitarbeitende seien den UN sieben weitere Fälle angezeigt worden, teilte ein Sprecher am Freitag in New York mit. Die Prüfungen gegen fünf Mitarbeitende seien eingestellt oder ausgesetzt worden, weil entweder nicht genügend oder gar keine Informationen zu diesen Personen vorlägen. Die Inspektoren der internen Untersuchung planten für Mai einen weiteren Besuch in Nahost, hieß es.

UNRWA war im Januar in die Schlagzeilen geraten, weil Israel behauptete, dass zwölf Mitarbeiter in die verheerenden Terrorakte der islamistischen Hamas vom 7. Oktober verwickelt gewesen seien. Als Reaktion auf die Anschuldigungen entließ UNRWA mehrere Beschäftigte. Einige der wichtigsten Geldgeber, darunter die USA und Deutschland, setzten ihre Zahlungen vorübergehend aus. Berlin hatte zuletzt angekündigt, die Zuwendungen fortsetzen zu wollen. Eine weitere Untersuchung, die sich damit beschäftigte, inwieweit UNRWA seinen Neutralitätsvorgaben gerecht werde, bescheinigte der Organisation einige "robuste" Mechanismen, sah aber auch Verbesserungsbedarf./scb/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News