SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Im Berufungsverfahren um das Urteil im ersten US-Prozess um angeblich krebserregende Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat ist die Strafe für den Bayer (Bayer Aktie)
Kläger Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Die Summe wurde danach zwar rasch auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging trotzdem dagegen in Berufung.
Der Konzern hat alle der drei bisherigen US-Glyphosat-Urteile angefochten. Nun liegt die erste Entscheidung einer höheren Instanz vor, doch die ganz große Bedeutung hat sie nicht mehr. Denn der Konzern einigte sich kürzlich mit den meisten der vielen US-Kläger auf einen umfassenden Vergleich. Der milliardenschwere Kompromiss soll den überwiegenden Teil der rechtlichen Probleme, die sich die Leverkusener mit der 63 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme aufgehalst haben, fast auf einen Schlag aus der Welt schaffen./hbr/DP/he
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