Digitale Währungen mischen die Finanzwelt auf. (Symbolbild)
Dienstag, 19.07.2022 09:47 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 1483

Weltgrößte Krypto-Börse: Binance: Millionenstrafe in den Niederlanden – Was ist da los?

Digitale Währungen mischen die Finanzwelt auf. (Symbolbild) © LEEDDONG / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

Foto: Kanchanara - unsplash.com

Die weltgrößte Krypto-Börse Binance muss in den Niederlanden eine Millionenstrafe zahlen. Sie soll in dem Land ohne die benötigte Lizenz Krypto-Dienste angeboten haben.

Die niederländische Zentralbank De Nederlandsche Bank (DNB) erklärte gestern, dass man eine Geldstrafe in Höhe von 3,3 Millionen Euro gegen Binance Holdings verhängt habe. Binance "habe in den Niederlanden Krypto-Dienste ohne die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei der DNB angeboten". Zuerst berichtete darüber die Neue Züricher Zeitung.

Seit Mai 2020 gilt in den Niederlanden eine Registrierungspflicht für Unternehmen, die Krypto-Dienste anbieten. Registrierte Unternehmen müssen verdächtige Transaktionen der staatlichen Dienststelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Dies soll der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Binance kooperiert mit den Behörden und hat inzwischen die nötige Registrierung beantragt.

Der Bitcoin steht am Dienstagvormittag knapp zwei Prozent im Minus. Ein Bitcoin kostet derzeit laut Coinmarketcap.com 21.805 US-Dollar. (Stand: 19.07.2022, 09:13 Uhr).

Autor: Ferdinand Hammer, wallstreet:online Zentralredaktion


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.