MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Wirecard
Der vorläufige Hinweis bedeutet nicht, dass das OLG die Wirtschaftsprüfer von EY in jedem Fall für mitverantwortlich hält, oder dass ein Erfolg der Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nunmehr garantiert wäre. Allerdings machte der 8. OLG-Senat sehr deutlich, dass das Landgericht sich nach seiner Einschätzung viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst habe.
Besonders rüffelt der Senat, dass es dem Landgericht wohl an "eigener Sachkunde" fehle, um die in einem Gutachten der Prüfungsgesellschaft KPMG erhobenen Vorwürfe gegen EY zu beurteilen. Dafür wäre laut OLG ein Sachverständigen-Gutachten notwendig. Darüber hinaus hält das OLG dem Landgericht vor, den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses des Bundestags ignoriert zu haben./cho/DP/men
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