Was ist zu tun fragten sich viele Wirecard AG (ISIN: DE0007472060)-Anleger und sie fragten auch uns. Und mittlerweile hat sich einiges getan im vermutlich jahrelangen Ringen um eventuelle Entschädigungen für Aktionäre, Anleiheinhaber oder Investoren in Derivate auf Wirecard.
Wir wandten uns damals, als der „Wirecard-Betrug“ öffentlich wurde, an eine Münchener Kanzlei, die bekannt ist für entsprechende Fragestellungen mit geschädigten Privatanlegern im Kapitalmarkt. Seit dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier, bei dem es um die Chancen potentielle Ansprüche, Risiken bei einer Rechtsverfolgung ging, haben sich neue Aspekte ergeben. UND VORAB MAN KANN IMMER NOCH FORDERUNGEN GELTEND MACHEN, Verjährung ist noch nicht eingetreten. Neben einigen Rückschlägen gibt es auch positives zu berichten von der Verfügung des 8. Zivilsenats des Münchener Oberlandesgerichts zu Wirecard. Und Dr. Meier war bereit unseren Lesern ein Update zu geben:
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