FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Skandal um den Finanzdienstleister Wirecard
Der inzwischen insolvente Dax
"Hätte sie (Bafin) ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen", argumentierte Tilp. "Stattdessen hat die Bafin an diesem Tag erstmals die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, DPR, zur Prüfung etwaiger Verstöße der Wirecard AG gegen Bilanzrecht im Halbjahresfinanzbericht 2018 veranlasst". Aus seiner Sicht haftet die Bafin zumindest für Geschäfte mit Wirecard-Papieren, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf Schadenersatz.
Das Landgericht Frankfurt und die Finanzaufsicht waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Bafin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sie nicht die volle Aufsicht über Wirecard hatte, weil lediglich die Tochterbank des Skandalunternehmens als Finanzdienstleister eingestuft war, nicht jedoch der gesamte Konzern./mar/DP/eas
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