7days music entertainment AG
Unterföhring
ISIN
DE000A1EWXW8Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung vom 17. Oktober 2014
Zu der durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 09. Juli 2014 für den 17. Oktober 2014, 11:00 Uhr, in den Räumen des Comfort Hotels am Medienpark, Bahnhofstraße 15, 85774 Unterföhring bei München, einberufenen außerordentliche Hauptversammlung der 7days music entertainment AG muss mitgeteilt werden, dass diese nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann.
Das Registergericht hat den Beschluss der HV vom 11.3.2014, das Grundkapital um 3.406.248 Euro auf 1.135.416 Euro herabzusetzen und § 2 der Satzung entsprechend anzupassen, am 13.5.2014 eingetragen. Damit ist das Grundkapital seit diesem Tag nicht mehr in 4.541.664 Aktien, sondern in 1.135.416 Aktien eingeteilt.
Bereits direkt danach wäre von dem zuständigen Alleinvorstand Klaus Munzert (Vorstand bis 31.07.2014) bzw. dem Insolvenzverwalter Dr. Jaffe über die Clearstream ein Prozess in Gang zu setzen gewesen, mittels dessen die einzelnen Depotbanken die Depotbestände auf ein Viertel herabsetzen können. Da man dies bis heute unterlassen hat, stimmen die in den Depots insgesamt eingebuchten Aktienbestände nicht mit der im Handelsregister und der Satzung eingetragenen Stückzahl überein. In den Depots befinden sich in Summe noch 4.541.664 Stücke, laut Satzung dürften es aber nur 1.135.416 Stücke sein. Die Banken haben dadurch die Anmeldungen zur Hauptversammlung zwangsläufig auf der erhöhten und damit falschen Stückzahl vorgenommen.
Eine Korrektur durch die Anmeldestelle ist schon rein rechtlich nicht möglich, aber auch praktisch nicht umsetzbar. Die Anmeldungen auf Basis der erhöhten, falschen Depotbestände haben dazu geführt, dass zum Anmeldeschluss 281 % des eingetragenen (neuen) Grundkapitals angemeldet waren! Damit ist sowohl die rechtlich vorgeschriebene Präsenzfeststellung in der HV unmöglich als auch die Durchführung von Abstimmungen. Eine ordnungsgemäße Durchführung der HV und eine Beschlussfassung sind dadurch unmöglich.
Neben den Haftungsansprüchen (TOP 2 der Einladung) ist insbesondere die für die Gesellschaft notwendige Kapitalerhöhung (TOP 6) betroffen, welche erneut beschlossen werden muss. Der hierfür bereits erfolgte HV-Beschluss vom 11.03.2014 konnte in Folge des Insolvenzantrages von Klaus Munzert am 17.04.2014 nicht genutzt werden und ist am 11.10.2014 abgelaufen. Herr Klaus Munzert ist, ungeachtet des ihm zur aoHV am 11.03.2014 erteilten Misstrauensvotums, seines Vertragablaufes zum 30.06.2014 und seiner ordentlichen Abbestellung als Vorstand, erneut zusammen mit der Dame für Investorrelation, Frau Courtney Franke, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft tätig.
Der seit 01. August 2014 vom Aufsichtsrat ordnungsgemäß bestellte und beim Registergericht eingetragene Alleinvorstand, Andreas Peter Hürland, wurde vom Insolvenzverwalter Dr. Jaffe mit Schreiben vom 12.09.2014 aufgefordert, seine Schlüssel zu den Geschäftsräumen auszuhändigen. Die in seiner Einladung zur HV angegeben Mailadresse a.huerland@7daysmusic.de sowie dessen Zugang zur Homepage sind nicht mehr in Funktion.
Auf Grund des Insolvenzantrages von Marko Wünsch, vom 29. Juli 2014, wurde die Insolvenz am 27. August 2014 eröffnet. Angebote der Darlehensrückzahlung und Beschwerden haben daran nichts geändert. Maßnahmen mit dem Ziel der Fortführung der Gesellschaft können derzeit nur erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter dabei kooperieren und entsprechend tätig werden möchte.
Für Beiträge zu den Tagesordnungspunkten, Anregungen und zum Informationsaustausch der Aktionäre sowie für den Fall, dass eine weitere Hauptversammlung nur noch informell möglich ist, stehen für alle Meldungen folgende Mailadressen zur Verfügung:
Hauptversammlung-7daysmusic@kabelmail.de
7daysmusic@web.de
München, im Oktober 2014
7days music entertainment AG
Aktionär
Hans-Jürgen Burdajewicz