Zu beachten ist außerdem, dass Veränderungen des Stimmrechtsanteils zwischen den Schwellenwerten von 3%, 5 %, 10 %, 15%, 20%, 25 %, 30%, 50 % oder 75 % keine Mitteilungspflicht auslösen.
www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
DWS hat letzte Meldung am 29.05.2018 gemacht (letzte Änderung am 22.05.2018 über 5,14 %) weil erst die Schwellenwert 5% überschritten war.
d.h. seit 23.05.2018 bis 30.07.2018 könnte DWS sammeln bis jetzt 10% Schwelle erreicht wurde und eigentliche Meldung irgendwann erfolgen sollte….