vielleicht haben Sie es schon bemerkt - wir haben Ihnen Bezugsrechte der Aston Martin Lagonda Global
Holding (ISIN
GB00BQB5F117) gutgeschrieben. Die Bezugsrechte haben Sie bekommen, weil die Aston
Martin Lagonda Global Holding eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung durchführt. Wir möchten Ihnen
heute sagen, wie es mit den Bezugsrechten weitergeht.
Die Bezugsrechte berechtigen dazu, neue Aktien der Gesellschaft zu einem festgelegten Preis zu kaufen.
Das Angebot gilt allerdings nur in bestimmten Ländern uneingeschränkt. Das liegt daran, dass der Prospekt
für das Angebot nicht nach den Anforderungen der Prospektrichtlinie erstellt wurde. In Deutschland dürfen
deshalb nur professionelle Anleger die angebotenen Aktien beziehen.
Was professionelle Anleger sind, ist in § 67 des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Damit ein Anleger als
professionell gelten kann, muss er verschiedene Kriterien erfüllen - zum Beispiel im Hinblick auf seine
Kenntnisse der Finanzmärkte und seine finanziellen Verhältnisse.
Deshalb gelten grundsätzlich erst einmal nur institutionelle Anleger als professionell, zum Beispiel
Finanzunternehmen oder Regierungen. Privatkunden sind "von Natur aus" keine professionellen Anleger im
Sinne des Gesetzes. Wichtig ist diese Unterscheidung deshalb, weil das Gesetz für private Anleger
besondere Schutzvorschriften vorsieht.
Nun bietet das Gesetz Privatkunden zwar die Möglichkeit, sich von ihrer Bank als professionelle Anleger
einstufen zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wir als ING können diese Einstufung aber
nicht für Sie vornehmen. Deshalb ist die Ausübung der Bezugsrechte über uns nicht möglich.
Wertlos sind die Bezugsrechte trotzdem nicht, Sie können diese ganz normal an der Börse handeln. Sollten
Sie die Bezugsrechte nicht selbstständig verkaufen, werden wir versuchen, diese für Sie am letzten
Handelstag zu veräußern. Ob wir einen Verkaufserlös dafür erhalten, können wir Ihnen nicht garantieren.
Das hängt wie bei anderen Börsenverkäufen davon ab, ob sich ein Käufer für den Bestand findet. Wird der
Verkauf ausgeführt, schreiben wir Ihnen den Erlös gut. Für den Verkauf fällt die normale Orderprovision an.