Dannenberg, 21. März 2007
Klarer und unmissverständlicher kann das Signal aus Brüssel an alle Regierungschefs in Europa nicht sein: Mit der heutigen Entscheidung der EU-Binnenmarktkommission macht Kommissar McCreevy tatsächlich ernst mit seiner Forderung nach „gleichem Recht für alle“ im Glücksspielmarkt.
„Wir begrüßen die Entscheidung Brüssels sehr, da sie die deutliche Rechtsprechung durch den EuGH konsequent berücksichtigt. Das im April 2006 in die Wege geleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird fortgeführt und das ist gut so“, kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) das Ergebnis der Kommissionssitzung. In einem Interview mit dem Manager Magazin kündigte die Kommission heute an, den Entwurf des Staatsvertrags genau zu prüfen und die Bundesregierung aufzufordern, bis Ende Mai die Zweifel der EU auszuräumen, dass der neue Staatsvertrag alle europarechtlichen Vorgaben erfüllt.
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Vielleicht setzt die EU schon morgen ein weiteres Zeichen: Am 22. März wird die EU-Kommission unter Leitung von Kommissar Verheugen über die Notifizierung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des Lotteriestaatsvertrags entscheiden. Wenn die EU-Kommission von der Notifizierung des Lotteriestaatsvertrags spricht, so bedeutet dies, dass lediglich zwei formale Aspekte des Vertrags geprüft werden: Zum einen die rein technische Frage des Internetzugangs und zum anderen die Frage des elektronischen Zahlungsverkehrs. Darüber hinaus prüft die EU-Kommission weder den Inhalt noch die europarechtliche Tragfähigkeit des Lotteriestaatsvertrags.
Sollte die EU-Kommission den deutschen Lotteriestaatsvertrag zustimmend zur Kenntnis nehmen, dann ist diese Aussage mit sehr viel Vorsicht zu genießen. Sicher ist, dass die Länderchefs und alle das Staatsmonopol unterstützenden Kräfte eine solche Antwort der EU-Kommission als „Gütesiegel“ und Zustimmung für den Lotteriestaatsvertrag interpretieren werden. Eine solche Auslegung wäre jedoch eine gefährliche Irreführung der breiten Öffentlichkeit, der Verwaltungsgerichte sowie aller Bundestags- und Landtagsabgeordnete.
Sollte die EU-Kommission morgen jedoch bereits die beiden formalen Aspekte beanstanden, dann liegt es auf der Hand, wie die Entscheidung ausfallen würde, wenn die Kommission das gesamte Vertragswerk prüfen müsste.
„Die heutige Entscheidung zeigt uns, dass wir mit unserer Rechtsauffassung auf dem richtigen Weg sind. Die EU wird hart gegen die Länder vorgehen, die am Sportwettmonopol festhalten und unter dem Vorwand des Spielerschutzes in Wahrheit nur ihre Kassen füllen möchten. Wir haben den deutschen Länderchefs konkrete Möglichkeiten aufgezeigt, um in dem Streit um eine Öffnung des Sportwettenmarktes eine für alle Beteiligten faire und gewinnbringende Lösung zu finden. Die Gelegenheit auf der morgigen Sitzung der Ministerpräsidenten, den Vorschlag aus Schleswig-Holstein aufzugreifen und damit das Verfahren aus Brüssel zu beenden, ist günstig“, so Markus Maul.
Dass die EU-Kommission EG-Vertragsverletzungen durch Mitgliedsstaaten durchaus konsequent verfolgt, zeigt das kürzlich eingeleitete Eilverfahren gegen Deutschland wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes, das der Deutschen Telekom Wettbewerbsvorteile verschafft. Die Kommission beabsichtigt, den Fall sehr rasch vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Dieses Schicksal könnte in naher Zukunft auch dem deutschen Lotteriestaatsvertrag blühen.
Kontakt
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Ingrid Sebald
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