Ein Delisting ist keine Enteignung! Selbstverständlich ändert sich mit einem Delisting nichts an der Stellung des Aktionärs als Gesellschafter.
Meinem gestrigen Post, in dem ich die Frage aufwarf, ob die Kündigung des m:access Listings als Vorstufe eines Delistings anzusehen ist, wurde teils heftig widersprochen.
Heute wird hier plötzlich so diskutiert, als sei das Delisting beschlossene Sache und das Ende der Börsennotiz stünde unmittelbar bevor.
Ich kann nur eindringlich davor warnen, sich von der Panikwelle anstecken zu lassen.
Wenn ich lese, dass es Aurelius hoffentlich bald wieder besser geht...???
Der Kurssturz hat null komma nichts mit der tatsächlichen Unternehmensentwicklung zu tun.
Aurelius geht es bilanziell und operativ bestens.
Es sind lediglich die Aktionäre, die hier infolge eines Segmentwechsels komplett am Rad drehen.
Auch die These, dass hier Fonds verkaufen, erachte ich als extrem unwahrscheinlich.
Die gestrige und heutige Entwicklung von Bid und Ask auf Xetra und Tradegate wies eindeutige Muster aktiven Shortsellings auf. Der Kurs wurde bis ins Closing hinein permanent gedrückt, unterbrochen von wiederholten Minierholungen, mit immer wieder Anleger zum Griff ins fallende Messer gelockt wurden. Es wurde über den ganzen Tag mit brachialer Gewalt eine Stopp Loss Lawine nach der nächsten ausgelöst. Eine Fonds, der Bestände reduzieren will, würde niemals in solchen Kursmustern handeln, weil er natürlich darauf bedacht wäre, seine Position möglichst kursschonend abzustoßen.
Von professionellen Fondsmanagern darf man erwarten, dass sie ohne Not nicht in eine extreme Verkaufspanik hinein Bestände verkaufen.
Wer wollte konnte in der Mitteilung zur Kündigung des m:access Listings schwarz auf weiß lesen, dass der Kündigungsprozess ggf. ein Jahr oder mehr andauern kann, während dessen Aurelius unverändert im m:acces Börsensegment gelistet sein wird.
Es ist noch nicht einmal sicher, dass die Börse München die Kündigung überhaupt akzeptiert.
Derweil wird hier jetzt panisch über ein Delisting diskutiert, was weder beschlossen, noch aktuell auf der Tagesordnung steht.
Selbstredend kann Dirk Markus jederzeit den freien Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten.
Der vielzitierte 6-Monatsdurchschnittskurs legt damit den Mindestwert, d.h. die gesetzliche Untergrenze eines Übernahmeangebots fest.
Bei 70% Streubesitz halte ich es für komplett illusorisch, dass ein Übernahmeangebot zum Mindestpreis erfolgreich sein könnte.
Ein Delisting kann im übrigen nicht einfach von der Geschäftsleitung beschlossen werden, sondern bedarf der Zustimmung der Aktionäre in einer Hauptversammlung. Wenn sich die Streubesitzaktionäre einig sind, wird ein Delistingsbeschluss niemals eine Mehrheit finden!
Der Beschluss über einen Segmentwechsel zählt hingegen zum Tagesgeschäft und liegt damit in der Kompetenz der Geschäftsführung.
Ich finde es einigermaßen erschreckend, wie hier mit dem Schreckgespenst eines aktuell nicht auf der Tagesordung stehenden und vor dem Hintergrund der aktuellen Beteiligungsverhältnisse derzeit höchst unwahrscheinlich in einer Hauptversammlung durchzusetzenden Delistings eine Paniklawine ausgelöst wird.
Es wäre schön, wenn sich hier alle ein wenig beruhigen und an die Fakten halten könnten.
Bei einem Streubesitzanteil von 70% kommt ein Delisting (wenn überhaupt) erst im Anschluss an ein erfolgreiches Übernahmeangebot, mit dem sich der Übernehmer eine qualifizierte Mehrheit in der Hauptversammlung sichert.
Im Regelfall wird ein Übernahmeangebot auf das Erreichen der 95%-Schwelle abzielen, um gegebenenfalls im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens, nicht annahmewillige freie Aktionäre aus dem Unternehmen drängen zu können.
Wenn das freie Aktionariat ein Delisting unbedingt verhindern will, dann sollte es dafür sorgen, dass der Streubesitzanteil weiterhin bei 70% bleibt!
Gegen den Willen einer solchen Mehrheit kann auf der HV rein gar nichts beschlossen werden.
Wenn das freie Aktionariat zudem davon überzeugt ist, dass die Kündigung des Börsenlistings ein massiver Verstoß der Geschäftsleitung gegen die Interessen der freien Aktionäre ist, möge es zudem auf der nächsten HV einen Antrag auf Austausch der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats stellen.
Wie gesagt, mit 70% Mehrheit haben die Streubesitzaktionäre auf der HV die Macht, ihren Willen knallhart - ggf. auch gegen die Abstimmungsempfehlungen von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat - durchzusetzen.
Wir sind die Eigentümer dieses Unternehmens und keine hilflosen Lämmer!
Statt sich in eine Opferrolle zu begeben, sollten wir Streubesitzaktionäre dem Management eine klare und unmissverständliche Ansage machen, dass jedwedes Handeln gegen unsere Interessen, ernsthafte Konsequenzen in der nächsten HV nach sich ziehen wird.
Das kann von einer verweigerten Entlastung bis zur Beauftragung einer Sonderprüfung zu den Vorgängen der jüngsten Vergangenheit reichen.
Jeder einzelne Aktionär ist berechtigt, entsprechende Anträge auf der HV zu stellen!
Raus aus der Opferrolle!