da ich nicht selbst in der Lage bin, an der Hauptversammlung anwesend zu sein, werde ich die SdK mit der Interessenswahrung und der Stimmrechtsvertretung beauftragen. Zuvor muss natürlich geschaut werden, wie die SdK abzustimmen gedenkt.
Dies auch als Hinweis an die Interessenten, welche über ein gemeinsames Vorgehen nachgedacht haben - insgesamt immerhin eine hohe 5stellige Aktienzahl.
Sollte jemand eine Privatinitiative starten, stehe ich dem offen gegebenüber. Selbst würde ich allerdings zunächst die HV abwarten. Entweder versucht man dort, sich zu erklären, oder aber, man weiss, dass dies ein harter Tag für den Vorstand sein wird und blockt einfach weiter - nach dem Motto Augen zu und durch.
Je nach Verlauf der Hauptversammlung würde ich ggf. selbst ebenfalls nochmal straftrechtliche und haftungsrechtliche Schritte gegen die Geschäftsleitung prüfen. Dies insbesondere aus den Gründen, welche die Analyse der SdK aus meiner Sicht noch stärker darstellen könnte (sdk.org/assets/Uploads/...-zum-Kauf-Aurelius-27.07.2023.pdf): Der Aurelius "Konzern" interessiert mich als Aktionär der Aurelius Equity Opportunities nicht. An diesem bin ich nicht beteiligt. Und genauso hat dieser Konzern auch die Geschäftsleitung der Aurelius Equity Opportunities nicht zu interessieren. Diese ist ausschliesslich den Interessen der Aurelius Equity Opportunities verpflichtet. Sollten entsprechend Zeit, Mitarbeiter, Interessen, mögliche Projekte, Gewinne, etc. zu unterschiedlichen Aurelius Gesellschaften alloziert werden, kann dies nur unter sehr strengen Voraussetzungen erfolgen (z.B. unter EInhaltung von Verrechnungspreisen). Und genau dies bezweifel ich und habe den Verdacht, dass die Interessen der Aurelius Equity Opportunities (bzw. deren Minderheiten-Aktionäre) zugunsten der Hauptanteilseigner untergraben werden. Und hier sehe ich durchaus rechtliche Anknüpfungspunkte.