bzw. "Selbstermächtigungsregime“
"Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar". Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der "vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel"
"Die roten Roben sind längst zum roten Tuch geworden. Bei so manchem Notenbanker stellen sich die Nackenhaare auf, wenn er an die Karlsruher Richter denkt. Mag die Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) in offiziellen Verlautbarungen auch größten Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck bringen: Das hat mit der jüngeren Rettungsgeschichte der Notenbank zu tun.
Das kritische Urteil des obersten deutschen Gerichts zum Staatsanleihen-Programm OMT empfinden nicht wenige im Frankfurter Euro-Tower als pure Anmaßung. Wo käme man denn hin, wenn nun in jedem Land nationale Gerichte anfingen, über die Geldpolitik der EZB zu urteilen, schäumten manche auf den Zentralbankfluren. So werde Europa noch zum Flickenteppich. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der in Finanzdingen immer mehr zusammenwächst, wenn im Herbst die Bankenunion an den Start gehen soll.
Die Staatsanleihenkäufe wurden an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwiesen – nicht ohne festzustellen, dass der selektive Kauf von Krisenländer-Anleihen aus ihrer Sicht nicht mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Die EZB überschreite damit ihr Mandat. Und obendrein behalten sich die Verfassungsrichter de facto vor, selbst wieder tätig zu werden, falls der EuGH ihren Bedenken nicht Rechnung trägt."
Ob's etwas bewirkt ? ...
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