und im Bundesanzeiger folgendes gefunden:
zwar schon älter aber doch seh interessant
BEBRA Biogas GmbH
Kamen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Bebra Biogas GmbH, Lünener Str. 208 a, 59174 Kamen wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und in Euro ausgewiesen. Weiterhin waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.
Die in der Bilanz zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt.
Bilanzierung und Bewertung
Die Bebra Biogas GmbH, Lünener Str. 208 a, 59174 Kamen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO, sowie um Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO.
Dortmund, 20. April 2011
gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 - 31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 185,18 EUR.
1.1.2009 - 31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 185,18 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch nicht erforderlich.
Quelle: Bundesanzeiger
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