Ad hoc: Business Media China AG (Enerxy AG): Satzungsänderungen und Schaffung des Bedingten Kapitals 2011
22:59 20.12.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
Business Media China AG (Enerxy AG) / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
Business Media China AG (Enerxy AG): Satzungsänderungen und Schaffung des
Bedingten Kapitals 2011
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Business Media China AG (Enerxy AG): Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2
WpHG (Bedingtes Kapital 2011) sowie weitere Änderungen der Satzung der
Gesellschaft
Wir beziehen uns auf die am 12. Oktober 2011 im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Business Media China AG am 21. November 2011 in Stuttgart mit den
Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung.
Die ordentliche Hauptversammlung der Business Media China AG vom 21.
November 2011 hat u.a. beschlossen, die Satzung der Gesellschaft in den
folgenden Punkten zu ändern:
§1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Enerxy AG
§2. Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von Geschäften,
insbesondere im Energie- und Technologiebereich, die Beteiligung an
Gesellschaften, insbesondere im Energie- und Technologiebereich, sowie die
Beratung von Unternehmen jeglicher Art beim Eintritt in den chinesischen
Markt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Messen, Ausstellungen,
Kongresse, Marketing- und Vertriebsevents sowie Public Relations Events
veranstalten, sowie sich an Gesellschaften beteiligen, die Werbung und
damit im Zusammenhang stehende Leistungen erbringen.
§4. Grundkapital und Aktien
4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.000.000,00 bedingt
erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien (Bedingtes Kapital 2011). Das bedingte Kapital dient
ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von
Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 21. November 2011 durch die Gesellschaft
oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften
der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach
Maßgabe des vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und
Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw.
Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw.
Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf
den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder
Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die
neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - von Beginn des
vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen,
am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach
Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
§5. Aktien
§ 5 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen; aus dem bisherigen § 5
Abs. 3 wird der neue Abs. 2, aus § 5 Abs. 4 der neue Abs. 3.
Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 1. Dezember 2011 in das
Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen
worden.
Stuttgart, im Dezember 2011
Enerxy AG
Der Vorstand
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Unternehmen: Business Media China AG (Enerxy AG)
Colorado-Turm, Industriestraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 (0)711 49047-860
Fax: +49 (0)711 49047-865
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