Centrosolar Group AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
09.04.2013 16:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Centrosolar gibt Eckdaten zur Bilanzsanierung bekannt: Kapitalherabsetzung,
Umtauschverhältnisse, Bezugsrechtsemission und Termine festgelegt
München, den 9. April 2013 - Der Vorstand der CENTROSOLAR Group AG hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die wesentlichen Eckdaten zur im
Februar 2013 angekündigten Sanierung der Bilanz wie folgt beschlossen:
Im Rahmen einer am 22. Mai 2013 vorgesehenen außerordentlichen
Hauptversammlung soll zunächst das Grundkapital der CENTROSOLAR Group AG
von derzeit 20.351.433 Aktien im Verhältnis von 25:1 auf 814.057 Aktien im
Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von
Aktien herabgesetzt werden.
Danach ist eine Sachkapitalerhöhung durch Einlage der
7%-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 50 Mio.
(ISIN: DE000A1E85T 1) ('Anleihe') unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre vorgesehen. Der Beschlussvorschlag für die Gläubigerversammlung
sieht vor, dass die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000
neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110
ohne weitere Gegenleistung umgetauscht werden soll. Dies bedeutet, dass die
Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung mit einem Nennwert von EUR
1.000,00 bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 110 neue Aktien der
Gesellschaft erhalten sollen. Sofern Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht
nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nicht
bezogenen Aktien börslich oder außerbörslich verkaufen und den
Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich
auszahlen.
Weiterhin soll ein Nachrangdarlehen mit einem Nominalwert von EUR 9,5 Mio.
im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft eingelegt werden. Zu diesem
Zweck soll der Darlehensgläubiger zur Zeichnung von 760.000 neuen Aktien
aus einer weiteren Sachkapitalerhöhung gegen Einlage des Nachrangdarlehens
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zugelassen werden.
Abschließend ist eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre
gegen Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen Stammaktien vorgesehen. Dabei soll
den Aktionären ein Mehrbezugsrecht gewährt werden. Der Bezugspreis wird vom
Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu gegebener Zeit festgelegt.
Die erste Gläubigerversammlung soll am 2. Mai 2013 stattfinden. Sollten bei
dieser Versammlung weniger als 50 % des nominalen Anleihekapitals anwesend
oder vertreten sein, ist die Versammlung nicht beschlussfähig. In diesem
Fall wird eine zweite Gläubigerversammlung einberufen, bei der mindestens
25 % des Anleihekapitals anwesend oder vertreten sein müssen, um die
vorgesehenen Beschlüsse fassen zu können. Diese Gläubigerversammlung findet
dann voraussichtlich am 21. Mai 2013 statt. Anleihegläubiger können bei den
Gläubigerversammlungen entweder persönlich anwesend sein oder sich durch
einen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
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