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Centrotherm die Neue

Beiträge: 1.155
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Centrotherm Int. . 3,11 € -4,01% Perf. seit Threadbeginn:   -40,19%
 
H731400:

CT Homepage

 
28.12.15 19:33
Die Sol Futura Verwaltungsgesellschaft mbH hat einen Vertrag über den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung in Höhe von 80% an der centrotherm photovoltaics AG abgeschlossen. Erwerber der Beteiligung ist die Solarpark Blautal GmbH, Blaubeuren. Deren Gesellschafter sind der centrotherm-Firmenmitgründer Robert M. Hartung sowie ein internationaler, strategischer Investor. Nach Vollzug des Kaufvertrags, der noch von der Erfüllung von Bedingungen abhängt, wird die Solarpark Blautal 90 % der Aktien an der centrotherm photovoltaics AG halten, einschließlich der Anteile der TCH. Bis spätestens Ende des ersten Quartals 2016 wird mit dem Vollzug des Kaufvertrags gerechnet. Dann gehen die Anteile an dem schwäbischen Technologie- und Anlagenlieferant centrotherm von der Sol Futura auf den neuen Eigentümer und Investor über. Der centrotherm-Firmenmitgründer Robert M. Hartung sowie ein internationaler, strategischer Investor werden dann über die Solarpark Blautal eine qualifizierte Mehrheit der Aktien an der centrotherm photovoltaics AG halten.  

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rondras:

Laut der Meldung....

 
28.12.15 19:37
... der Gesellschaft hat die Sol Futura an die Solarpark Blaubeuren GmbH verkauft, deren Gesellschafter Hartung und ein internationaler, strategischer Investor sein soll. Laut Handelsregister gehören 100% der Anteile Hartung, aber vielleicht gibt es eine stille Beteiligung des Investors, die nicht ersichtlich ist.

Was meinst du denn, was aus der Algeriensache noch rauskommen kann und wann wird das entschieden? In den alten Themen bin ich leider nicht so drin.
H731400:

@rondras

 
28.12.15 20:01
20-40 Mio schätze ich für CT, die Anzahlung von 21 Mio steht ja auf der Passivseite der Bilanz. Der Investor wird ja dann erst Teilhaber an der Solarpark....
H731400:

Bringt aber nichts

 
28.12.15 20:11
Wenn CT von der Börse genommen wird, der Rechtsstreit sollte 2016 entschieden werden......
GegenAnleger.:

wenn der hartung so vermögennd ist

 
28.12.15 20:16
warum wird dann diese klitscche als erwerber genutzt ?
H731400:

@Gegenanleger

 
28.12.15 20:19
Weil Centrotherm ein 3. Standbein aufbauen will und der strategische Investor Pläne dazu hat.  
H731400:

Klitsche

 
28.12.15 20:54
Hartung war vorher über die TCH GmbH Aktionär, warum ?
Keine Ahnung, steuerliche Gründe etc
H731400:

squeeze out

 
29.12.15 13:11
Bei Spruchverfahren profitieren fast immer die Minderheitsaktionäre

So räumt der Gesetzgeber dem Käufer zwar die Möglichkeit eines Squeeze-Outs ein, aber nicht, ohne den übrigen Aktionären nicht gleichzeitig eine Absicherung mit auf den Weg zu geben: Empfinden sie die gebotene Barabfindung als zu gering, können sie vor Gericht ein sogenanntes Spruchverfahren eröffnen. Dort wird dann geprüft, ob die Höhe angemessen ist, und ggf. eine neue bindende Barabfindung veranschlagt. Die Studie zeigt: Die Anleger profitieren fast immer.

Laut Weimann kam es bei knapp 400 Squeeze-Out-Fällen zu einem solchen Spruchverfahren. Das bessere Ende hatten dabei oftmals die Minderheitsaktionäre. Sie bekamen vom Gericht insgesamt 608,6 Millionen Euro mehr zugesprochen als vom Käufer ursprünglich geboten.

www.wallstreet-online.de/nachricht/...rfahren-macht-s-moeglich

Doch das ist längst nicht der einzige Vorteil des Spruchverfahrens. Neben der Tatsache, dass die Höhe der Barabfindung von unabhängiger Seite festgestellt wird, profitieren überdies auch alle Aktionäre gleichermaßen von einem entsprechenden Urteil. Auch dann, wenn eigentlich nur ein einziger Aktionär das Spruchverfahren eröffnet hat.

Selbst die Dauer dieser Spruchverfahren, die angesichts von mehr als drei Jahren durchschnittlich zunächst wie ein Wehrmutstropfen anmutet, spielt den Anlegern bei genauerem Hinsehen in die Karten. Zusätzlich zur Barabfindung erhalten sie nämlich pro Verfahrensjahr einen Zins von 5 Prozent über dem Basiszins. Und das, obwohl sie eigentlich gar kein Geld mehr in der Anlage gebunden haben, wie in dem Bericht angemerkt wird.

An der Debatte, ob Finanzinvestoren nun zu Recht oder zu Unrecht als Heuschrecken bezeichnet werden, ändert das Spruchverfahren nur wenig. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass es den Anlegern im Fall der Fälle ein wichtiges Instrument liefert, um ihre Interessen auch gegen einen mächtigen Mehrheitseigner durchzusetzen.  
Benz1:

Spruchverfahren

 
29.12.15 13:34
hoffentlich kommt es nicht so weit, ist halt langwierig und ärgerlich für beide Seiten.....
H731400:

CFO Jinko

 
29.12.15 16:38
Bei JinkoSolar erwartet man auch in 2016 gute Geschäfte. JinkoSolar Chairman Li Xiande sieht in der Solartechnik die Lösung für den langfristigen Klimawandel. JinkoSolar-Finanzchef Charlie Cao geht davon aus, dass die weltweite Photovoltaik (PV) Nachfrage in 2016 um weitere 15 bis 20 Prozent auf etwa 65 Gigawatt klettern wird.
H731400:

@Benz1

 
29.12.15 16:40
Nur wenn sie die Altaktionäre bzw Kleinaktionäre zu den momentanen Tiefstkursen abkochen wollen.....Hartung weiß wie bitter es ist 80% zu verlieren......
H731400:

zumal die Auslastung der Produktion sehr gut sei.

 
02.01.16 10:38

www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/...und-Bangen;art4299,3610470
millemax:

allen ein gutes und...

 
04.01.16 14:20
...hoffentlich erfolgreiches Jahr 2016 - auch mit einem Centrotherm Invest.
Bei allen Spekulationen über mögliche Verfahren glaube ich nicht, dass die Altaktionäre hier "über den Tisch gezogen" würden.
Warum: Centrotherm hat in ihrer Letzten Stellungnahme klar formuliert:
"...Der Vorstandssprecher Hans Autenrieth ergänzt: „Wir sind froh, dass mit dem neuen Investor wieder ein Stück Klarheit und Vertrauen für die Zukunft von centrotherm geschöpft werden kann. Vor allem für unsere Mitarbeiter aber auch für unsere Kunden, Geschäftspartner und unsere Aktionäre.“

Und da die Vorstände nmM. bisher immer sehr seriös aufgetreten sind und eine meist sehr sehr langjährige Verbindung zu diesem Unternehmen haben - im Gegensatz zu sehr vielen anderen ähnlichen company´s - gibt es für mich keinen Grund hier verunsichert zu sein.
Ich kann eigentlich nur positiv überrascht werden...Kurse um 5 Euro hatten wir während der Insolvenz...da sollte noch bisserl was dazukommen:-)
H731400:

@millemax

 
04.01.16 15:33
Ich befüchte auch nichts, aus folgenden Gründen, es wird keine squeez out geben:

Ein Beispiel mit Paragaraph;....."Dagegen werden in der Praxis häufig klein volumige Kapitalerhöhungen bis zu 10 % des Grundkapitals durchgeführt, da solche aufgrund der Privilegierung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können."

Also 10% könnten wir verkraften, mehr ist nicht durch zusetzen und einklagbar etc..

Verschmelzungs bedingter suqeeze out (90%); de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out   schließe ich aus.

Das einzigste was mich wundert ist der schlechte Kurs......das der Vertrag mit dem strategischen Investor unterschreiben wird ist doch wohl zu 95% nur Formsache.....schließlich wollen die Gläubiger Ihr Geld.

H731400:

nur eine Firma meldet keine Aufträge

 
06.01.16 15:38
www.pv-magazine.com/news/details/beitrag/...640/#axzz3wGoro0Vu

n00bs:

re

 
07.01.16 20:25
auch in deutschland werden die aktionäre über den tisch gezogen... letztes beispiel hierfür ist praktiker...
und bei centrotherm wird es genauso kommen. jeder investierte kann froh sein wenn er noch 3 euro pro anteil rausbekommt. gruss
H731400:

@n00bs der Investor zahlt mehr als 4 Euro

 
08.01.16 06:50
Die größte Gefahr wäre eine Delisting gewesen ohne Abfindungsangebot (bsp Frosta), das geht aber seit Oktober 2015 nicht mehr. 70 Mio (laut I Insolvenzplan also 4,14 Europro Aktie) wurden in 80% der Aktien umgewandelt, wobei ich mir sicher bin das man Zinsen und andere Kosten, Verbindlichkeiten dazu rechnen muss also einen deutlich höheren Kurs, auf der HV sahte der CFO der preis vom Investor wird nicht veröffentlich, in dem Fall würden sie dann aber wohl nicht drum rum kommen, aber hoffen wir erstmal auf bessere CT Zeiten an der Börse sprich 2stellige Kurse  und das Hartung so etwas nicht vor hat. :-))

Anbei zur Info das BGH Urteil Oktober 2015:

Vorgeschichte

Im Herbst 2013 hatte der BGH in einem viel beachteten Beschluss („FroSta“-Beschluss vom 08.10.2013, Az. II ZB 26/12) entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung („Macrotron“-Urteil vom 25.11.2002, Az. II ZR 133/01) entschieden, dass ein Delisting vom geregelten Markt weder einer Zustimmung durch die Hauptversammlung bedürfe, noch ein Abfindungsangebot nötig sei. Bis zu diesem Zeitpunkt ging die Praxis immer von diesen Erfordernissen aus, die Abfindungshöhe konnte im Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Denn ein Delisting berührte nach Auffassung des BGH von 2002 die Rechte der Aktionäre so stark, dass sie geschützt werden müssten. Diese Auffassung revidierte der BGH jedoch mit seinem FroSta-Beschluss in 2013, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem „Macrotron“-Urteil am 11.07.2012 (Az. 1 BvR 3142/07) widersprach.

Nach dem FroSta-Beschluss haben allein 2014 rund 40 Unternehmen ihren Rückzug von der Börse angekündigt.
Die neue Rechtslage

Der Bundestag hat nun beschlossen, dass dem Delisting immer ein Übernahmeangebot vorangehen muss, wonach den Aktionären eine Gegenleistung in bar zu gewähren ist (§ 39 Abs. 2 BörsG). Dies gilt nicht, wenn die Aktien noch an einem anderen geregelten Markt im Inland und im EU-/EWR-Ausland gelistet sind und dort ähnlich strenge Voraussetzungen für das Delisting gelten. Der Mindestpreis hat dem gewichteten Sechsmonats-Durchschnittskurs zu entsprechen. Hat der Bieter aber innerhalb von einem Jahr direkt oder indirekt die Aktien zu einem höheren Preis erworben, oder zahlt er innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Übernahmeangebotes außerbörslich einen höheren Preis, ist der höhere Preis maßgeblich. Eine Berechnung der Abfindung auf Grundlage einer Unternehmensbewertung ist nicht mehr erforderlich. Allerdings ist eine Bewertung dann nötig, wenn der Börsenkurs durch eine unterlassene oder unzutreffende ad hoc-Mitteilung des Emittenten beeinträchtigt wird oder der Börsenkurs nicht aussagekräftig ist (s. § 5 Abs. 4 der WpÜG-Angebotsverordnung).

Das Übernahmeangebot muss sich auf den Erwerb aller Aktien des Emittenten beziehen und darf keine Bedingungen enthalten. Hierdurch entspricht die neue Rechtslage einem Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Anmerkung

Der Gesetzgeber hat auf die laute Kritik der Aktionärsschützer reagiert und mit den Änderungen des Börsengesetzes die Möglichkeiten für einen Widerruf der Zulassung stark eingeschränkt. Die Neuregelung gilt nicht nur für den vollständigen Rückzug von der Börse, sondern auch für einen Wechsel vom geregelten Markt in den Freiverkehr. Der Segmentswechsel innerhalb des geregelten Marktes (z. B. vom Prime Standard in den General Standard) ist hiervon nicht betroffen. Im Ergebnis haben die Aktionäre bei einem Delisting nun wie vor der FroSta-Entscheidung einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist nicht mehr nötig. Außerdem wird nun vermieden, dass Aktionäre im Rahmen eines Delistings auf eine andere Abfindung spekulieren, als im Rahmen eines Übernahmeangebots angeboten wurde. Während vor der FroSta-Entscheidung auf Grund von Streitigkeiten über die Unternehmensbewertung oftmals unterschiedliche Abfindungen gezahlt werden mussten, genügt nun die von der BaFin genehmigte Gegenleistung.

Bereits ab dem 07.09.2015 beantragte Delistings sind hiervon allerdings auch betroffen, hier kann ein öffentliches Übernahmeangebot nachgeholt oder der Antrag zurückgenommen werden.

www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/...ng_210_324690.html
H731400:

Nachtrag das Wichtigste

 
08.01.16 06:52
Die neue Rechtslage

Der Bundestag hat nun beschlossen, dass dem Delisting immer ein Übernahmeangebot vorangehen muss, wonach den Aktionären eine Gegenleistung in bar zu gewähren ist (§ 39 Abs. 2 BörsG). Dies gilt nicht, wenn die Aktien noch an einem anderen geregelten Markt im Inland und im EU-/EWR-Ausland gelistet sind und dort ähnlich strenge Voraussetzungen für das Delisting gelten. Der Mindestpreis hat dem gewichteten Sechsmonats-Durchschnittskurs zu entsprechen. Hat der Bieter aber innerhalb von einem Jahr direkt oder indirekt die Aktien zu einem höheren Preis erworben, oder zahlt er innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Übernahmeangebotes außerbörslich einen höheren Preis, ist der höhere Preis maßgeblich. Eine Berechnung der Abfindung auf Grundlage einer Unternehmensbewertung ist nicht mehr erforderlich. Allerdings ist eine Bewertung dann nötig, wenn der Börsenkurs durch eine unterlassene oder unzutreffende ad hoc-Mitteilung des Emittenten beeinträchtigt wird oder der Börsenkurs nicht aussagekräftig ist (s. § 5 Abs. 4 der WpÜG-Angebotsverordnung).

Das Übernahmeangebot muss sich auf den Erwerb aller Aktien des Emittenten beziehen und darf keine Bedingungen enthalten. Hierdurch entspricht die neue Rechtslage einem Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Anmerkung

Der Gesetzgeber hat auf die laute Kritik der Aktionärsschützer reagiert und mit den Änderungen des Börsengesetzes die Möglichkeiten für einen Widerruf der Zulassung stark eingeschränkt. Die Neuregelung gilt nicht nur für den vollständigen Rückzug von der Börse, sondern auch für einen Wechsel vom geregelten Markt in den Freiverkehr. Der Segmentswechsel innerhalb des geregelten Marktes (z. B. vom Prime Standard in den General Standard) ist hiervon nicht betroffen. Im Ergebnis haben die Aktionäre bei einem Delisting nun wie vor der FroSta-Entscheidung einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist nicht mehr nötig. Außerdem wird nun vermieden, dass Aktionäre im Rahmen eines Delistings auf eine andere Abfindung spekulieren, als im Rahmen eines Übernahmeangebots angeboten wurde. Während vor der FroSta-Entscheidung auf Grund von Streitigkeiten über die Unternehmensbewertung oftmals unterschiedliche Abfindungen gezahlt werden mussten, genügt nun die von der BaFin genehmigte Gegenleistung.

Bereits ab dem 07.09.2015 beantragte Delistings sind hiervon allerdings auch betroffen, hier kann ein öffentliches Übernahmeangebot nachgeholt oder der Antrag zurückgenommen werden.

Nicht geregelt ist bspw. das Delisting eines insolventen Unternehmens. Vor der FroSta-Entscheidung wurde einem Delisting-Antrag auch ohne entsprechenden Beschluss oder Abfindung teilweise stattgegeben, insbesondere bei einer Veräußerung des operativen Betriebs, geringen Umsätzen und einem Börsenkurs im Cent-Bereich. Nun dürfte ein Delisting nach einer Insolvenz nicht möglich sein, sondern die Notierung muss voraussichtlich bis zu einer Liquidierung des Unternehmens beibehalten werden. Es bleibt zu abzuwarten, ob die BaFin, Gerichte oder der Gesetzgeber hierzu einen pragmatischen Weg finden, um Insolvenzverwaltern ein Delisting nach wie vor zu ermöglichen.

Insgesamt ist die neue Rechtslage aber gut handhabbar, da der Gesetzgeber auf bewährte Regelungen des WpÜG zurückgreift.

Rechtsanwälte Dr. Hendrik Thies, Dr. Jan Henning Martens, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Freiburg

www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/...ng_210_324690.html
H731400:

@n000bs

 
08.01.16 07:52
Außerdem, erst wenn die Gläubiger Ihr Geld bekommen haben ist das Verfahren beendet, einen squeeze out durch zuführen auf Basis eines "Insolvenzkurses" der letzten Monate sehe ich sehr kritisch und juristisch angreifbar  :

CT: "Gestundete Insolvenzforderungen sollen einen Monat nach Vollzug der Transaktion gezahlt werden. "Damit sind dann alle Insolvenzforderungen bedient", sagte eine Centrotherm-Sprecherin."

Nachdem das Unternehmen vollständig saniert ist und eine strategischer Investor eingestiegen ist dann die Kleinaktionäre "billig" abfinden.......also ich habe nicht vor für 4-5 Euro zu verkaufen......
n00bs:

Re H731400

 
08.01.16 12:16
H731400  bitte hör auf zu lügen und zu versuchen leute in diese tote aktie zu locken.

das beispiel praktiker hat doch gezeigt dass auch ein delisting ohne übernahmeangebot möglich ist.

deshalb sag ich immer. aktuelle investoren von centro können froh sein wenn es zu einem squeezeout für 3,5 euro kommt. denn beim delisting rutscht der kurs weit tiefer als 0,01 cents pro share.

gute nacht.
n00bs:

re

 
08.01.16 12:24
gewinne mit vorankündigung gibt es an der börse schon über 10 jahre nichtmehr.

was du beschreibst heisst centro wäre die neue ausnahme was aber doch nicht sein kann.

hier gibt es maximal 10% zu gewinnen doch auf der anderen seite riskiert man 100% Verlust.  das ist die reallität und nichts anderes.

ach von mir aus kannst du mein posting wieder melden... es kennen schon genug leute die wahrheit. und ich werde immer wieder die wahrheit hierzu posten.

hör endlich auf mit dummpushen.  
n00bs:

re

 
08.01.16 12:33
anstatt mir hier mit toten schriftzügen aus dem bundestag zu kommen könntest du doch mal besipiele von realen aktien nennen wo dies passiert ist. resultat keine einzige?

trotz deinem gesetzestext konnte man praktiker einfach von der börse nehmen und die aktionäre gingen leer aus.

hierbei muss man beachten dass praktiker wirtschaftlich besser dasteht als centrotherm.

praktiker verkauft nur bauwarengegenstände die nicht an wert verlieren.

centro baut anlagen die sehr wohl an wert verlieren weil es eine grosse konkurenz gibt die es billiger machen wollen. unteranderem wegen tieferer reallöhne in china etc.
n00bs:

re H731400

 
08.01.16 12:54
es ist wirklich nett dass du den gesetztestext hier reinsetzt.

es gibt allerdings immer tricks um die gesetzt irgendwie zu umgehen.

und wieso beharrst du drauf dass dein gepushe immer ganz am anfang bzw schluss des forums steht? damit möglichst viele leute drauf reinfallen?

jeder von uns konnte doch ein bis zweimal seine meinung austauschen. das wissen wir jetzt alles und wir könnten doch mal getrost 2 monate abwarten und uns dann das resultat ansehen. aber nein du musst permanent locken und locken... pushen bis zum bitteren ende.
ulm000:

So ähnlich sehe ich das auch n00bs

2
08.01.16 13:05
Man kann das hier drehen und wenden wie man will hier riecht es schon sehr stark nach einen Squezze Out. An ein Delisting glaube ich jetzt aber nicht.

Alleine schon der Kursverlauf seit Bekanntgabe, dass ein "strategischer" Investor kommen wird zeigt doch so ziemlich eindeutig in welche Richtung es gehen wird = Squezze Out. Alles andere wäre total unlogisch. Außerdem: Warum in Gottes Namen soll sich ein neuer Investor wegen ein paar Aktionäre ein teures Aktienlisting leisten ? Macht doch null Sinn. Außer er will richtig frisches Geld ins Unternehmen bringen, aber dann würde eine kräftige Verwässerung drohen und das wäre dann für die Aktionäre sehr negativ.
n00bs:

re

2
08.01.16 13:19
ich glaube auch nicht an ein delisting weil die delistings in deutschland höchst umstritten sind.
trotzdem muss man sich immer das besipiel praktier vor augen halten wobei das delisting ermöglicht wurde. kurs steht bei 0,005 cents und ja zu diesem wucherpreis kann man locker die restlichen aktinäre entschädigen.

was mich bei centro stört ist dass es so viele dummpusher gibt und jene haben immer nur ein ziel und zwar investoren auf die falsche seite zu locken. das macht das delisting also wieder wahrscheinlicher als es vorher war.

logisch ist auch dass der squeezeout zu 3 bis 4 euro erfolgen wird. wären 10 euro vorgesehen dann ständen wir längst seit der meldung von vor einem monat auf 10 euro. die strippenzieher wissen längst welches kursniveau vorgesehen ist.
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