Für am Freiverkehr gehandelte Titel findet die Regelung im Aktiengesetz Anwendung:
Paragraph 20 Aktiengesetz:
Mitteilungspflichten
(1) Sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Feststellung, ob dem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4.
Die KE ist meiner Meinung nach noch nicht wirksam weil nicht eingetragen. Das müsste ja auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Nach der getürkten und geplatzten Übernahme ginge die Aktien ja angeblich an CC London zurück. Das waren ja angeblich bis zu 98%. Danach wurden keine genauen Angaben mehr gemacht. Da war angeblich die AEE, da war dieser angebliche Private Equity Fond, der und dann tauchte irgendwann mal die Charax offiziell auf. Obwohl diese Charax ja schon im Herbst 2005 angeblich Aktien gezeichnet haben soll, und erst noch aus der gleichen KE von 49 Mio. wie die aktuelle.
www.finanznachrichten.de/...ichten-2005-09/artikel-5386535.asp Dabei wurde sogar gemeldet "hat gezeichnet und übernimmt". Im Nachhinein betrachten auch wieder ein Luftnummer und beinhart gelogen.
Das mit der AEE ist ja auch geplatz und wo diese angeblichen 50,1% hingewandert sind wurde auch nie vermeldet. Da sich bei den Behörden aber für solche Dinge niemand interessiert werden sie auch nicht geandet. Man denke nur mal an die sonstigen Meldungen die CC so verbreiten durfte und welche eine knallharte Lüge waren.
Ich denke die wissen nicht mal selber, wer wo wieviele Aktien hat...
Grüsse
Scamp