"In 2021 wurde eine Vereinbarung bezüglich der Vergabe von Wandelschuldverschreibungen zwischen cyan AG (Emittent) und NICE & GREEN S.A (Investor) getroffen. Das Nominale der Wandelschuldverschreibung beläuft sich auf EUR 8,4 Mio. Dieses wird in acht
Tranchen von je EUR 1,05 Mio. gezogen. Der Investor kann die Vereinbarung auflösen,
falls der Aktienpreis unter 115% des festgelegten Mindestpreises (EUR 10,472) fällt. Bei
einer Kündigung erhält der Investor das ausstehende Nominale der gezogenen Tranchen
entweder in Form von umgewandelten Aktien auf Basis des Wandelungspreises zurück
oder die Tranchen werden zurückgezahlt, wobei dafür das ausstehende Nominale durch
0,97 dividiert wird. Der Emittent hat das Recht auszuwählen, welche Option ausgeführt wird. Werden die Tranchen gezogen, besteht für den Investor grundsätzlich eine Wandlungspflicht. cyan hat die Möglichkeit eine Wandlug zu verhindern, indem der in der Umwandlungsbenachrichtigung angeführte Betrag, durch 0,97 dividiert, an den Investor
zurückbezahlt wird. Wird die Wandlung nicht verhindert, erfolgt eine Umwandlung zum
Wandlungspreis. Der Wandlungspreis wird als der Maximalwert zwischen dem festgelegten Mindestpreis (EUR 10,472) und 95% des Werts des niedrigsten Aktienkurses der letzten 6 Handelstage definiert. Bei einem Aktienpreis größer gleich EUR 12,043 hat der
Investor die Verpflichtung die Tranchen zu ziehen, darunter besteht ein Wahlrecht. Es gibt
keine tourliche Verzinsung. Derzeit wurden bereits 4 Tranchen (in Summe EUR 4,2 Mio.)
gezogen. Wie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich, wurden davon bereits
152.207 Aktien in Höhe von EUR 1,75 Mio. gewandelt."
S. 45 f.
Kann mir das mal jemand in Umgangssprache übersetzen?
Kann der Investor das ganze beenden und es kommen keine zusätzlichen Tranchen?
Muss das Geld der bereits gezogenen 4 Tranchen evtl. zurückgezahlt werden?
Oder können alle 8 gezogen werden sodass noch 4,2 Mio Finanzspritze ausstehen?
Ich habe aktuell hier jedenfalls ein ungutes Gefühl zumal im Risikobericht auch nochmal auf das unterschreiten des Mindestpreises hingewiesen wird...
Tranchen von je EUR 1,05 Mio. gezogen. Der Investor kann die Vereinbarung auflösen,
falls der Aktienpreis unter 115% des festgelegten Mindestpreises (EUR 10,472) fällt. Bei
einer Kündigung erhält der Investor das ausstehende Nominale der gezogenen Tranchen
entweder in Form von umgewandelten Aktien auf Basis des Wandelungspreises zurück
oder die Tranchen werden zurückgezahlt, wobei dafür das ausstehende Nominale durch
0,97 dividiert wird. Der Emittent hat das Recht auszuwählen, welche Option ausgeführt wird. Werden die Tranchen gezogen, besteht für den Investor grundsätzlich eine Wandlungspflicht. cyan hat die Möglichkeit eine Wandlug zu verhindern, indem der in der Umwandlungsbenachrichtigung angeführte Betrag, durch 0,97 dividiert, an den Investor
zurückbezahlt wird. Wird die Wandlung nicht verhindert, erfolgt eine Umwandlung zum
Wandlungspreis. Der Wandlungspreis wird als der Maximalwert zwischen dem festgelegten Mindestpreis (EUR 10,472) und 95% des Werts des niedrigsten Aktienkurses der letzten 6 Handelstage definiert. Bei einem Aktienpreis größer gleich EUR 12,043 hat der
Investor die Verpflichtung die Tranchen zu ziehen, darunter besteht ein Wahlrecht. Es gibt
keine tourliche Verzinsung. Derzeit wurden bereits 4 Tranchen (in Summe EUR 4,2 Mio.)
gezogen. Wie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich, wurden davon bereits
152.207 Aktien in Höhe von EUR 1,75 Mio. gewandelt."
S. 45 f.
Kann mir das mal jemand in Umgangssprache übersetzen?
Kann der Investor das ganze beenden und es kommen keine zusätzlichen Tranchen?
Muss das Geld der bereits gezogenen 4 Tranchen evtl. zurückgezahlt werden?
Oder können alle 8 gezogen werden sodass noch 4,2 Mio Finanzspritze ausstehen?
Ich habe aktuell hier jedenfalls ein ungutes Gefühl zumal im Risikobericht auch nochmal auf das unterschreiten des Mindestpreises hingewiesen wird...