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Die Gesamtzahl der WCM-Aktien, für die bis zum Meldestichtag das Übernahmeangebot angenommen wurde, zuzüglich der WCM-Aktien, zu deren Erwerb die von der Bieterin gehaltenen Instrumente im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG führen könnten, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 71.805.730 WCM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 53,58 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals der WCM und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte an der WCM. Es besteht die Möglichkeit, dass bis zu 6.240.574 WCM-Aktien, die Gegenstand der in Ziffer 3 genannten Instrumente sind (das entspricht einem Anteil von ca. 4,66 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte an der WCM), auch in der Angabe der Annahmequote unter Ziffer 1 eingerechnet wurden, sodass es insoweit zu Doppelzählungen kommen kann.