für jene Anteile, die nach 2009 erworben wurden scheint die Regelung so zu sein, wie du schreibst. Demnach wäre es über Jahre betrachtet ein Nachteil, da so die Wahrscheinlichkeit Steuerfreibeträge zu überschreiten größer ist.
Die Regelungen insgesamt sind total willkürlich und es ist schwer zu verstehen, dass sie rechtens sind. Altverluste, die zu einem willkürlichen Zeitpunkt nicht mehr verrechenbar sind. Verlustvorträge der AG die für den bedienten Aktionär gar nicht gelten und Gewinne die somit doch der Besteuerung unterliegen etc.
Die Regelungen insgesamt sind total willkürlich und es ist schwer zu verstehen, dass sie rechtens sind. Altverluste, die zu einem willkürlichen Zeitpunkt nicht mehr verrechenbar sind. Verlustvorträge der AG die für den bedienten Aktionär gar nicht gelten und Gewinne die somit doch der Besteuerung unterliegen etc.