Presseinformation
Berlin, den 3.3.05
Außerordentliche Hauptversammlung wird aufgeschoben, nicht aufgehoben!
Eheleute Zapf legen Beschwerde gegen die Aufhebung des Beschlusses, eine ao HV
am 30.03.2005 in Berlin durchzuführen, ein.
„Mit Beschluss vom 01. März 2005 hat das Amtsgericht Köln die mit Beschluss vom
01. Februar 2005 an uns, die Eheleute Annette und Klaus Zapf, erteilte Ermächtigung
zur Einberufung einer Hauptversammlung der CBB Holding AG aufgehoben. Wir
beabsichtigen gegen die Entscheidung vom 01. März 2005 eine sofortige
Beschwerde einzulegen mit dem Ziel, eine Wiederherstellung des Beschlusses vom
01. Februar 2005 zu erwirken. Wir weisen darauf hin, dass uns nach der derzeitigen
Rechtslage momentan die Ermächtigung zur Durchführung einer Hauptversammlung
für die Gesellschaft fehlt. Wir weisen jedoch auch darauf hin, dass bei Abhilfe auf
unsere sofortige Beschwerde die Ermächtigung wieder erteilt wird und wir eine
außerordentliche Hauptversammlung durchführen werden.
In diesem Zusammenhang teilen wir ferner mit, dass die Mitteilungen der CBB
Holding AG, vertreten durch Herrn Dr. Kahrmann, in denen zum einen mitgeteilt
wird, dass die Gesellschaft lediglich die Kosten der von ihr einberufenen
Hauptversammlung trägt, zum anderen die Aufhebung der von uns einberufenen
Hauptversammlung erklärt wird, rechtlich ohne Bedeutung sind. Zum einen hat das
Amtsgericht Köln der Gesellschaft mit Beschluss vom 01. März 2005 sämtliche
Kosten des Verfahrens und auch der Einberufung einer Hauptversammlung durch
uns, die Eheleute Zapf, auferlegt. Zum anderen ist der Vorstand der CBB Holding AG
nicht befähigt, rechtlich verbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.
Eheleute Annette und Klaus E.H. Zapf“
Für weitere Informationen und Interviewwünsche steht Ihnen Frau Rosskopf unter 030/ 259 259 23
zur Verfügung.
Pressekontakt:
ariadne & wolf
Friedrichstraße 246
10969 Berlin
Kontakt: Penelope Rosskopf
Internet: www.ariadneundwolf.de
E-Mail: zapf@ariadneundwolf.de
Tel.: +49 (0)30 259 259 23
Fax: +49 (0)30 259 259 99