hier steht es, am 10. September... vermutet zumindest Dave Smith
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/...ch-das-neue-iphone-herbei
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hier steht es, am 10. September... vermutet zumindest Dave Smith
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/...ch-das-neue-iphone-herbei
ich denke Jetzetle hat gar nicht unrecht mit seiner Vermutung. Ich denke auch, dass fast alle Leerverkäufer sich zwar Aktien geliehen aber noch nicht
verkauft haben. Ist es denn irgendwo vorgeschrieben, dass die geliehenen Aktien sofort verkauft werden müssen? Ich weiß es zwar nicht, vermute aber
das es keine Vorschriften für solche Aktionen gibt. Sollte dies wirklich der Fall sein, so würde man von guten bis sehr guten Zahlen ausgehen. Es wäre dann eine ganz einfache Rechnung. Die Zahlen und vielleicht noch sonstige News wären gut bis sehr gut, der Kurs steigt und wird vielleicht noch künstlich weiter hoch getrieben und ab einer bestimmten Marke wird nach und nach verkauft. Würden alle oder fast alle Leerverkäufer mitspielen (bei ca. 9% der Aktien sprechen wir von ca. 6 Mio. Aktien), könnte der Kurs in enorme Tiefen gedrückt werden, oder?
Kann das vielleicht ein mögliches Szenario sein, was sagt ihr dazu?
Danke im voraus für das Feedback
Gruß
ich denke, eine wochenlange vorherige Ausleihe wäre gar nicht so dumm. Stell dir mal vor, die Aktien würden z.B. von der Deutschen Bank geliehen.
Die DB hätte bspw. einen Einstandskurs von z.B. 9 Euro. Die Aktien steigt dann auf ca. 11 Euro und bei diesem Kurs möchte ein Leerverkäufer sich Aktien leihen. Ich glaube er würde sie günstiger bekommen je dichter die zu leihenden Aktien am Einstandskurs des jeweiligen Unternehmens sind, den der Leerverkäufer natürlich nicht kennt. Leihen die LV sich die Aktien jetzt, so könnte ich mir vorstellen, dass sie sie günstiger bekommen als ggf. (falls der Kurs stark steigt) in ein paar Wochen ev. nach den Zahlen.
Sind natürlich, wie Jetzetle schon geschrieben hat, nur Möglichkeiten.
Ich denke die enorme Aufstockung der Leerverkäufer ist z.Z. das einzige, worüber wir uns hier Gedanken machen müssen - oder vielleicht auch nicht.
Gruß
Bei meinem Brooker laufen Leerverkäufe wie folgt ab: NACH dem Leerverkauf von Aktien MUSS ich meinen Brooker telefonisch fragen, ob er für die von mir bereits leerverkauften Aktien eine Leihe veranlassen kann, damit ich den Leerverkauf dauerhaft (overnight) halten kann. Es gab in der Vergangenheit Aktien, bei denen die Leihe gegen Gebühr zugesichert wurde, und es gab Aktien, die nicht verliehen werden konnten ( z.b. Solarworld, IVG ). Ist eine Leihe nicht zustande gekommen, musste ich die Leerverkäufe am selben Tag wieder ausgleichen ( Intraday-Eindeckung ), ansonsten wäre 19:30 in Frankfurt zwangseingedeckt worden. Warum sollten für die DLG-Leerverkäufer andere Regeln gelten ?
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