Im Einzelfall müsste man sich die Unternehmensform und die Geschäftsbeziehungen dessen, der die Lieferansprüche "verspricht" bzw. papiermäßig "garantiert" (= damit wären ja die "Besicherungs"- Pflichten erfüllt) hinterfragen.
Wenn das (wie bei Xetra-Gold derer fünfe ...) auch noch häufig Banken sind (Banken handeln ja in ERSTER Linie mit Ansprüchen, Forderungen, Versprechen, Vervbriefungen, Kredioten ....etcpp. AUF etwas aber NICHT mit Physischem egal was ...) sollte man sich der Risiken bewusst sein, dass auch Banken u.U. wiederum nur Optionen auf das Physische, das sie dann weiterversprechen, in der Hand haben ...... und so weiter ......