Ich habe das Beispiel Insolvenz gebracht, weil die Argumentation dahinter die ist, dass Gläubigerinteressen vor Aktionärsinteressen bewertet werden. In der Sache wäre die Abfindung sicherlich zu prüfen, aber man sollte sich auch darauf einstellen, dass hire ein Ausnahmetatbestand herangezogen wird, den die Masse nicht kennt bzw. juristisch nicht bewerten kann.
Hier ein Text zu den Ausnahmen:
institut-kreditrecht.de/pdf/gelbe_reihe/...elisting_160728.pdf
Im Zweifel sehe ich es so, dass Betroffene sich fachkundigen Rat einholen sollten, falls das investierte Geld dieses der Höhe nach rechtfertigt.
Aber dsa ist nur meine Meinung.