Brüssel, 29. Mai 2015
EU ProSun begrüßt Eröffnung des Antiumgehungsverfahrens gegen Solarimporte aus
Taiwan und Malaysia
Die Europäische Kommission hat heute die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Solarimporte aus
Taiwan und Malaysia bekannt gegeben (Amtsblatt der Europäischen Union L 132/60). Bei diesen Importen
besteht der Verdacht, dass sie in Teilen ursprünglich aus China stammen und somit einem Zoll gegen
Dumping und illegalen Subventionen unterliegen. Zukünftig werden alle importierten Solarzellen und
-module aus Taiwan und Malaysia bei ihrer Einfuhr in die EU registriert, so dass auch nachträglich noch
Zölle in Höhe von rund 50 Prozent darauf erhoben werden können.
Die europäische Herstellerinitiative EU ProSun begrüßt den Schritt der Europäischen Kommission. Milan
Nitzschke, Präsident von EU ProSun: Chinesische Solarhersteller umgehen die Antidumpingmaßnahmen
der EU, indem sie ihre Waren vor dem Transport nach Europa in andere Länder bringen und damit die
Angabe des Herkunftslandes fälschen. Das ist Zollbetrug und muss gestoppt werden. Europäische
Solarhersteller würden durch dieses fortgesetzte Dumping massiv geschädigt. Zahlreiche EU-Firmen
mussten deswegen bereits ihre Produktion schließen. Die Summe der durch diese Praktiken verursachten
Zollhinterziehung beziffert EU ProSun auf bisher rund 500 Millionen Euro, die der EU und ihren
Mitgliedsstaaten entgangen sind. Europäische Zollämter haben nach Medienberichten bereits
Ermittlungen begonnen, um einen Teil dieser Summe nachträglich zu erheben. Die Einleitung des
Antiumgehungsverfahrens soll diese Art des Zollbetruges zukünftig bereits im Vorhinein unterbinden.
Solarhersteller in Taiwan und Malaysia, die sich nicht an der chinesischen Zollumgehung beteiligen, können
von den Zollmaßnahmen ausgenommen werden. Nitzschke: Es geht ausdrücklich um chinesische
Dumpingimporte, deren Zollumgehung über Taiwan und Malaysia gestoppt werden soll, nicht um
Produkte, die tatsächlich in Taiwan und Malaysia hergestellt worden sind. Diese sollen weiterhin zollfrei
eingeführt werden. Unternehmen, deren Produkte regulär in Taiwan und Malaysia produziert werden,
sind daher aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission zu melden und eine Befreiung von den
Zollmaßnahmen zu beantragen. Die EU Kommission hat hierfür eine Frist bis Anfang Juli gesetzt.
Weitere Informationen unter: www.prosun.org Email: info@prosun.or