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Scheint so zu sein:
Zwar wurden die Korrekturen damit de facto von Seiten der Gesellschaft kommuniziert, an eine transparente Offenlegung für alle Anleger dürfte man an der Frankfurter Börse aber höhere Erwartungen haben. Das Vorgehen hat Voltabox Glaubwürdigkeit gekostet. Für Rückfragen hierzu war bisher beim Unternehmen niemand erreichbar.
Wüsste sonst nicht, warum man sogar auf Anfrage keine Klarstellung raustut. Ist doch eine blöde Situation, das mit dem Vertrauen stimmt offensichtlich. Außerdem:
Die Analysten der der FMR Frankfurt Main Research AG bestätigen in einem aktuellen Kommentar zwar ihre Kaufempfehlung für die Voltabox Aktie, reduzieren aber das Kursziel von 21 Euro auf 17 Euro. Der faire Wert der Voltabox Aktie liege allerdings weiter bei 21 Euro, so die Experten, die das gesenkte Kursziel mit einem 20.prozentigen Risikoabschlag begründen.
https://www.4investors.de/nachrichten/...?sektion=stock&ID=132832
Wenn's da tatsächlich mittelfristig hinläuft, alles gut.
Hallo zusammen,
ich hatte gestern (6.5.) folgende Stellungnahme auf meine Anfrage zu diesem Thema vom IR-Leiter Voltabox erhalten.
Meine persönliche Meinung: Ich finde es unmöglich, dass diese Themen noch offener kommuniziert worden sind, sondern eher ein wenig "vergraben" wurden. Bin deshalb gestern mit ordentlichem Verlust komplett aus Voltabox raus und komme auch nicht wieder. Ich hätte da zu sehr die Befürchtung, dass ein ähnliches Thema irgendwann mit dem 2018er oder 2019er Abschluss wieder passiert.
Viele Grüße
Bei der heutigen Meldung handelt es sich um eine Pflichtveröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG nach Abschluss des Prüfverfahrens: „Die Bundesanstalt ordnet an, dass das Unternehmen den von der Bundesanstalt oder den von der Prüfstelle im Einvernehmen mit dem Unternehmen festgestellten Fehler samt den wesentlichen Teilen der Begründung der Feststellung bekannt zu machen hat.“
Zum Hintergrund:
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat den Konzernabschluss der Voltabox AG zum 31. Dezember 2017 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 einer Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB (stichprobenartige Prüfung) unterzogen und die Gesellschaft in der Folge auf Fehler hingewiesen. Voltabox und paragon haben die entsprechenden Vorjahreswerte bereits in ihren Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2018 und in den zusammengefassten Lageberichten für das Geschäftsjahr 2018 angepasst und in den Anhängen näher erläutert (Voltabox in Note 4 und paragon in Note 6). Für das laufende Geschäftsjahr sowie zukünftige Geschäftsjahre besteht kein Anpassungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Voltabox AG
Dr. Kai Holtmann
Leiter Investor Relations / Head of Investor Relations
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