kümmert sich meines Erachtens darum @#3271 nicht. Da geht es darum, ob der Handel ordnungsgemäß erfolgen kann. Dazu gehören Kapitalmaßnahmen, Kapitalerhöhungen, Gleichbehandlung der Aktien, Erreichbarkeit der Firma und einiges andere mehr ;-)
Das hier könnte da eventuell später Aufmerksamkeit auf sich ziehen:
Zürich, den 27. Februar 2012 ZB Capital Inc. hat am 28.1.2012 per Vertrag alle Anteile an der EuroGas Silver & Gold Inc. von den bisherigen amerikanischen Eigentümern erworben und wird nunmehr diese an die EuroGas AG transferieren. Im Rahmen dieser Transaktion wurde bereits in der Generalversammlung der EuroGas AG am 25.1.2012 ein genehmigtes Kapital beschlossen, aus dem für den Kaufpreis an die amerikanischen Eigentümer der Silber-Mine bis zu 75 Millionen EuroGas AG Aktien bereitgestellt werden können.
Später dann heißt es
Zürich, den 27. August 2012 Als Vorstufe dazu hatte EuroGas GmbH, eine zu 100% im Besitz von EuroGas AG stehende österreichische Gesellschaft mit Sitz in Wien, zunächst von EuroGas Inc./ZB Capital deren 100% Tochtergesellschaft EuroGas Silver & Gold, Inc., eine in Nevada USA registrierte Gesellschaft, übernommen, um so federführend für EuroGas AG das geplante Joint Venture in Idaho USA einzurichten und die in Frage kommenden internationalen Partner zusammen zu führen. Dieses ist jetzt erfolgt.
Die angeblichen 75 Millionen Aktien aus dem Kaufgeschäft, die EuroGas AG zahlen sollte, sind meines Erachtens bisher nicht eingetragen worden im Handelregister. Wie kommt es dann, daß EuroGas GmbH am 27.8. den Kauf vermelden kann, der Kaufpreis in Aktien bei der AG im Register aber nicht eingetragen wurde: neue ca. 75 Millionen Aktien? Das sind Ungereimtheiten, die auch eine Handelsüberwachung interessieren könnten (nicht müssen). Sind die bis zu 75 Millionen Aktien nun ausgeteilt oder nicht?