ktionärsbrief EuroGas AG vom 24. Juni 2015
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Firma EuroGas AG,
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
8001 Zürich, 24. Juni 2015
EuroGas AG - Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit und weiteres Vorgehen
Sehr geehrte Damen und Herren!
In den vergangenen Tagen und Wochen wurden Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der EuroGas AG (nachfolgend "Gesellschaft") verschiedentlich mit Fragen aus Aktionärskreisen betreffend die Jahresrechnung 2014 sowie betreffend die ordentliche Generalversammlung 2015 konfrontiert. Mit vorliegendem Schreiben möchten wir Sie über die Geschehnisse im Jahr 2014 und über das weitere Vorgehen informieren.
1.
Am 11. Dezember 2013 eröffnete das Bezirksgericht Zürich den Konkurs über die Gesellschaft. Grund für die Konkurseröffnung war dabei aber nicht etwa eine Überschuldung der Gesellschaft, sondern eine einzige Forderung in Höhe von CHF 48'000.00, für welche das Fortsetzungsbegehren gestellt wurde. Zahlungsbefehl, Fortsetzungsbegehren und Konkursandrohung wurden der damals mit der Entgegennahme und Weiterleitung der an die Gesellschaft adressierten Briefpost betrauten Unternehmung zugestellt, fanden jedoch nie den Weg zu den verantwortlichen Organen der Gesellschaft.
Ob dies auf einen weiteren Fehler des bis August 2013 noch amtierenden Verwaltungsrates Joachim Tietze oder auf Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Weiterleitung der Post zurückzuführen war, konnte bis heute noch nicht abschliessend geklärt werden. Auch ist die dubiose Forderung gegen EuroGas AG in Höhe von CHF 48'000.00, die aus unbezahlt gebliebenen privaten Mietschulden Tietzes aufgrund einer vom Verwaltungsrat ungenehmigten Anmietung eines Luxus-Penthouses in Luzern durch Tietze im Namen von EuroGas AG resultierte und dann als einzige (!) Forderung überhaupt zur Konkurseröffnung am 11. Dezember 2013 geführt hatte, später niemals wieder im Konkurs gegen die Firma EuroGas AG als Forderung beim Konkursamt
Zürich eingebracht worden. Die Abklärungen zu den damaligen Vorkommnissen und insbesondere zu den Verantwortlichkeiten von Joachim Tietze und eventuellen Helfershelfern sind noch immer im Gange, haben jedoch aktuell - wegen weit wichtigerer Pendenzen - keine Priorität.
Gegen Herrn Joachim Tietze wurde jedoch bereits im Juni 2014 eine Straf- und Zivilklage eingereicht, welche noch immer rechtshängig ist. Mit Schreiben vom 6. März 2015 bestätigte die Staatsanwaltschaft Luzern zudem, dass Herr Tietze im schweizerischen Fahndungssystem "Ripol" zur Verhaftung ausgeschrieben wurde. Der Verwaltungsrat hat hierüber bereits in früheren Mitteilungen ausführlich berichtet.
2.
Unter Einsatz erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen ist es dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung gelungen, nach durchgeführtem Schuldenruf eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft zu finden. Am 13. Mai 2015 wurde der Konkurs über die Gesellschaft widerrufen, was als grosser Erfolg gewertet werden darf. Am 17. Juni 2015 bestätigte das Bezirksgericht Zürich, dass gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel ergriffen wurde und dass dieses somit rechtskräftig ist.
Leider war es während der Zeit zwischen Konkurseröffnung und Konkurswiderruf nicht möglich, die Geschäftstätigkeit weiterzuführen. Gewisse Handlungen waren den verantwortlichen Personen konkurs- und strafrechtlich sogar strikte untersagt. Aus diesem Grund konnte bis heute keine Jahresrechnung für das Jahr 2014 fertiggestellt werden und es konnte auch noch nicht zur ordentlichen Generalversammlung 2015 eingeladen werden.
Hinzu kommt, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft und des Aktionariats gewesen wäre, die Einberufung der ordentlichen Generalversammlung und die Aufbereitung aller hierfür notwendigen Unterlagen voranzutreiben, noch bevor überhaupt Gewissheit darüber bestand, ob der angestrebte Konkurswiderruf auch bewerkstelligt werden kann. Wäre nämlich der angestrebte Konkurswiderruf misslungen, so wären sämtlich im Hinblick auf die wiederaufzunehmende Geschäftstätigkeit getätigten Bemühungen (und vor allem die dadurch verursachten Kosten) völlig unnütz gewesen.
Geschäftsleitung und Verwaltungsrat werden nun aber - nach eingetretener Rechtskraft des Konkurswiderrufs - alles unmittelbar daran setzen, möglichst rasch die Jahresrechnung, den Jahresbericht und alle weiteren erforderlichen Unterlagen aufzubereiten und anschliessend zur ordentlichen Generalversammlung 2015 einzuladen. Wir werden die Aktionäre der Gesellschaft über das genaue Datum und den Ort in Kürze informieren.
Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält die Revisionsstelle der Firma EuroGas AG , BDO Schweiz zu deren Information.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Rauball
Mitglied des Verwaltungsrates
EuroGas AG