"Wegen der grundsätzlichen Bedeutung"
Auszug aus http://www.rechtslexikon.net/d/schadensersatz/schadensersatz.htm
In vielen Fällen soll durch den Geldbetrag aber auch ein Zustand hergestellt werden, der noch nie bestanden hat, ohne die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung aber entstanden wäre (positives Interesse). Das hat zu geschehen bei den meisten Vertragsverletzungen. In diesen Fällen hat derjenige, der den Vertrag verletzt hat, dem anderen einen Geldbetrag zu zahlen, der ihn so stellt, wie er bei einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gestanden hätte (Schadensersatz wegen Nichterfüllung). Immer ist auch ein Gewinn zu ersetzen, den der andere ohne die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung hätte erzielen können (entgangener Gewinn, §252 BGB).
Zur Weiterbildung auch zu empfehlen.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...-zurueck-thema-eurogas
http://www.jurarat.de/...satz-korrekt-ermitteln-allgemeiner-leitfaden
https://www.juracademy.de/schuldrecht-at1/...atzfaehiger-schaden.html
https://jufare.de.tl/Schadensersatz-_-Schadensberechnung.htm
Im Übrigen konnte man hier vor einiger Zeit folgendes lesen:
Die hättens vor Klage haben können, war doch zu lesen, dass Pan Mineralwasser bei der ersten Einladung in die slowakische Botsachaft in Wien 50 gegen 250 aufgerufen hatte. So billig wirds nun nicht mehr für die Slowaken. Salve, Tasche :) ...
http://www.ariva.de/forum/eurogas-reloaded-470368?page=109
Tja, da laut "Großkopferten" ja eigentlich gar kein Schaden entstanden sein kann, hatte die Slowakische Republik der armen, ach so gebeutelten EuroGas wohl nur mal so mit ein paar Milliönchen unter die Arme greifen wollen Aus Freundschaft versteht sich...
Ich lach mich schlapp
Gr
.