Ich gehe von Folgendem aus: Wenn eine Klägergruppe vor Gericht siegt und die Regierung (die ja die Beklagte ist) große Auszahlungen machen muss, dann dürfte bei der Gelegenheit auch gleich die Freilassung/KE erfolgen.
Dann könnte die Regierung die an die Kläger zu leistenden Entschädigungen gleich aus den Gewinnen bezahlen, die sie mit der KE (z. B. via Warrants) macht. Anderenfalls müsste sie das Geld dafür aus der Staatskasse entnehmen, und da könnte der Kongress ein Wörtchen mitreden bzw. sich querstellen. (Zwar sind in der 4. Briefvereinbarung von Jan. 2021 5 Mrd. Dollar für Entschädigungszahlungen vorgesehen, aber das könnte evtl. nicht ausreichen.)
Um die Freilassung/KE in die Wege zu leiten, reicht es, wenn die FHFA-Direktor(in) und Janet Yellen eine gemeinsame Briefvereinbarung unterschreiben, die dies zum Inhalt hat. HERA erlaubt die Freilassung, ohne dass der Kongress zustimmen muss. Da der Kongress HERA 2008 verabschiedet hat, war er ja damals an dieser Entscheidung beteiligt. HERA hat insofern nicht nur Nachteile.
Dann könnte die Regierung die an die Kläger zu leistenden Entschädigungen gleich aus den Gewinnen bezahlen, die sie mit der KE (z. B. via Warrants) macht. Anderenfalls müsste sie das Geld dafür aus der Staatskasse entnehmen, und da könnte der Kongress ein Wörtchen mitreden bzw. sich querstellen. (Zwar sind in der 4. Briefvereinbarung von Jan. 2021 5 Mrd. Dollar für Entschädigungszahlungen vorgesehen, aber das könnte evtl. nicht ausreichen.)
Um die Freilassung/KE in die Wege zu leiten, reicht es, wenn die FHFA-Direktor(in) und Janet Yellen eine gemeinsame Briefvereinbarung unterschreiben, die dies zum Inhalt hat. HERA erlaubt die Freilassung, ohne dass der Kongress zustimmen muss. Da der Kongress HERA 2008 verabschiedet hat, war er ja damals an dieser Entscheidung beteiligt. HERA hat insofern nicht nur Nachteile.