DGAP-Nachrichten: FLUXX AG: Informationen/erläuternde Anmerkungen hinsichtlich sind der ad hoc Ansage
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Informationen/erläuternde Anmerkungen des Ausstellers hinsichtlich sind der ad hoc Ansage von
30. Juni 2005:
In der Meinung der Firma und seiner juristischen Berater, sind die Anklagen
unbegründet, weil die Tätigkeiten der FLUXX Gruppe nicht innerhalb des Bereichs von fallen
Anwendung der gültigen kostspieligen Normen. Die Gesetzgeber von Deutschland föderativ
Zustände haben ausdrücklich das permissibility des anbietenspiels bestätigt
kommerziell über Landesgrenzen.
Als Vermittler ausschließlich des Zustand-genehmigten Spiels, die Tätigkeiten der FLUXX Gruppe
seien Sie jetzt legitimised völlig einerseits durch das Gesetz und den Zustand-Vertrag an
Lotterien und einerseits durch eine Oberstgericht Entscheidung (föderativoberstes
Gerichtanordnen von 1999).
Die Rechtslage im Bereich des Spiels in Deutschland macht z.Z. durch
drastische änderung. Der Europäische Gerichtshof (ECJ) und das Bundes
Konstitutionelles Gericht (FCC) definieren z.Z. die Standards neu: für
Beispiel, in einem Anordnen vom 27. April 2005 in Zusammenhang mit dem privaten
Antrag des Spiels die FCC ausgedrückten profunden Zweifel ob Verbrecher
Gesetz (Abschnitt 284 des deutschen Strafcodes) ist wirklich anwendbar. Das FCC gegründet
seine Entscheidung über das ECJ, unter anderen Quellen. Als Folge dieses
Entscheidung, die Aufsichtsbehörden haben ihre Fälle hinsichtlich sind fallengelassen
Antrag des privaten wettenden Sports.
Trotz dieser Tendenz befolgen die Behörden in den einzelnen Zuständen die Meinung
daß die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Gerichtes von
Gerechtigkeit sind nicht anwendbar.
Zugelassene Ratschläge Gernod Lehr, ein Partner des berühmten zugelassenen festen Redeker
Sellner Dahs und Widmaier, kommentiert die Situation, wie folgt: "
Gesetze der einzelnen Zustände einführen, die den Kreuzzustand einschränken
der Antrag des autorisierten Spiels darüber und darunter den Zustand-Vertrag auf Lotterien sind
inkompatibel mit der Beschaffenheit. In dieser Hinsicht die Ermächtigung
bewilligt den einzelnen Zuständen unter dem Zustand-Vertrag Ausgabe dem Einführen
Gesetze ist overstepped gewesen. Dieses läuft infolgedessen entgegengesetzt zur Zielsetzung
von den Zustand-Verträgen auf den Lotterien, zum der zugelassenen Sicherheit mit Respekt herzustellen
zur Werbung des anbietenspiels ".
Die FLUXX Gruppe willigt sehr rigoros mit dem Gesetz beim Dienen als ein
Vermittler nur für die Versorger genehmigt in Deutschland (Lotteriefirmen und
Rennstrecken).
Ende der Ansage (c) DGAP 01.07.2005
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WKN:
576350; ISIN:
DE0005763502; Index: SDAX
Aufgeführt: Geregelter Markt in Frankfurt (Hauptstandard); Freiverkehr in Berlin
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
5. Jul. 011208
HABE ICH IM INTERNET ÜBERSETZT, FUER DIE RICHTIGKEIT DER ÜBERSETZUNG BZW. DES INHALTES ÜBERNEHME ICH KEINE VERANTWORTUN!!!!!!!!!
mfg
nuessa