FLUXX: Kartellamt beseitigt Hindernisse für stationäres Vertriebsnetz
Das Bundeskartellamt hat in einem Abmahnschreiben an den Deutschen Lotto- und Toto-Block die Landeslottogesellschaften aufgefordert,
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Das Bundeskartellamt hat in einem Abmahnschreiben an den Deutschen Lotto- und Toto-Block die Landeslottogesellschaften aufgefordert, den Aufbau des stationären Vertriebsnetzes der FLUXX AG (ISIN
DE0005763502/ WKN
576350) nicht zu behindern. Dies
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teilte der im SDAX notierte Konzern am Dienstag mit.
In seinem Schreiben begründete das Bundeskartellamt laut der Pressemitteilung sein Vorgehen damit, dass das so genannte "Regionalitätsprinzip", wonach Lottogesellschaften Lotterien und Sportwetten jeweils nur in dem Bundesland anbieten, in dem sie eine Genehmigung haben, gegen das Kartellrecht verstößt. Nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde handelt es sich dabei um eine kartellrechtlich unzulässige Gebietsaufteilung, die den Wettbewerb zwischen den Lottogesellschaften verhindert.
Nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr, stellt FLUXX seit Anfang 2006 Lottostationen in den Kassenzonen von Supermärkten und Tankstellen auf, an denen die Kunden ihren Lottoschein spielen können. Bis Ende 2007 sollen rund 2.000 Shops mit dem "JAXX Lotto-Service" ausgestattet werden. Im Visier der Wettbewerbshüter ist auch der zwischen den Bundesländern geschlossene Regionalisierungsstaatsvertrag, der unter anderem eine Begrenzung der Provisionen für gewerbliche Spielvermittler vorsieht. Der Wegfall dieser Deckelung dürfte FLUXX zusätzliche Umsatzerlöse bescheren, teilte der Konzern weiter mit.
"Während wir bislang aufgrund wettbewerbswidriger Behinderungen noch mit angezogener Handbremse agieren mussten, können wir nun den Roll-out mit Vollgas vorantreiben", so der Vorstandsvorsitzende Rainer Jacken. "Einzelne Lottogesellschaften haben uns Steine in den Weg gelegt, die das Bundeskartellamt nun endgültig zur Seite räumen will."
Die Aktie von FLUXX notiert aktuell mit einem Plus von 2,22 Prozent bei 6,90 Euro.