zum Problem werden? Hat einer ne Meinung dazu?
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Entsprechend der Bestimmungen des Insolvenzplanes können Steuerzahlungen der Gesellschaft, die auf den Sanierungsgewinn zurückzuführen sind,
nicht zu Lasten der Gläubiger gehen.
Dies hat zur Folge, dass entweder das Finanzamt und die Stadt Frankfurt im Rahmen des Einspruchs bzw. eines Finanzgerichtsverfahrens
die angefallenen Ertragssteuern erlassen, oder die Initiatoren des Insolvenzplanes
kommen für diese Steuerzahlungen auf.
Ohne einen Steuererlass auf den Sanierungsgewinn
bzw. ohne die Übernahme eventueller Steuerzahlungen durch die Gesellschafter, ist der Insolvenzplan gescheitert und wird rückabgewickelt, da die Gläubiger dem Plan nur unter der auflösenden Bedingung zugestimmt haben,
dass auf den Sanierungsgewinn keine Steuern festgesetzt werden bzw. diese Steuern
von den Investoren, zusätzlich zu den bisher geleisteten Beiträgen
in die Insolvenzmasse, geleistet werden.
www.fritznols.com/_pdf/Quartalsbericht_Fritz_Nols_1409.pdf